
Angeklagter aus Essen ging in Revision
Eine Familie aus dem Ruhrgebiet hatte 2017 Autos aus Frankreich und Belgien gestohlen, sie mit gefälschten Kennzeichen und Papieren ausgestattet und online weiterverkauft. Einer der Täter war ein 30-jähriger Mann aus Essen. Seine Aufgabe war es, die Verkäufe zu organisieren. Dafür musste er sich schon 2024 vor Gericht verantworten. Damals wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt – doch er ging in Revision. Gegen den Mann gab es zu diesem Zeitpunkt nämlich bereits ein belgisches Gerichtsurteil, dessen Strafmaß nicht in das Urteil von 2024 einbezogen wurde. Wenn ein Täter oder eine Täterin in Deutschland mehrere Strafen erhält, werden diese in der Regel zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Auch rechtskräftige ausländische Urteile werden dabei berücksichtigt. Das war im Fall des 30-jährigen Esseners jedoch nicht passiert, weshalb er Revision einlegte.
Landgericht Essen verurteilt 30-Jährigen
Am Dienstag (10. Februar) stellte das Landgericht Essen allerdings fest, dass das ausländische Urteil gar nicht rechtskräftig ist und dementsprechend nicht in die Gesamtstrafe einfließen muss. Stattdessen gab es inzwischen ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Kleve. Dort wurde der Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Vor dem Landgericht Essen ergab sich deswegen eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft wegen Beihilfe zum versuchten und gewerbsmäßigen Betrug in Verbindung mit gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Urkundenfälschung.