Bahnschubser aus Essen muss nicht ins Gefängnis

Der Mann, der einen Essener ins Gleisbett geschubst hat, muss nicht ins Gefängnis. Der Täter sei psychisch krank, sagt das Landgericht in Rüttenscheid. Deshalb ist er zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden und muss zusätzlich in eine psychiatrische Klinik.

Das Landgericht in Rüttenscheid im Sonnenaufgang.
© Radio Essen

Landgericht in Essen-Rüttenscheid verhängt Bewährungsstrafe und Psychatrie

Ein Mann wird am Essener Hauptbahnhof im Juni 2018 ohne Grund auf die Gleise geschubst. Ins Gefängnis muss der Verurteilte zwar nicht, aber weil er psychisch krank ist muss er in eine geschlossene Psychatrie, sagt das Landgericht in Rüttenscheid. Der 26-jährige Essener ist außerdem zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei dem Vorfall vor etwa anderthalb Jahren hat der Essener einen Mann am Hauptbahnhof völlig unvermittelt in das Gleisbett geschubst. Da in dem Moment keine Bahn kam, blieb das Opfer unverletzt. Nach der Tat drohte der Verurteilte mehreren Personen sie niederzustechen, falls sie ihn aufhalten sollten.

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