Weihnachtsbaum-Abholung 2025 in Essen
Veröffentlicht: Dienstag, 07.01.2025 13:20
In Essen werden wieder die Weihnachtsbäume abgeholt. Wir haben eine Übersicht für Euch, wann die Entsorgungsbetriebe (EBE) in welchen Stadtteilen unterwegs sind.

Entsorgungsbetriebe: Abholtermine in Essen
Die EBE wird auch 2025 wieder die alten Tannenbäume aus ganz Essen einsammeln, und das ohne zusätzliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Ihr könnt Eure Tannenbäume wie gewohnt vor die Tür stellen. Die EBE wird sie dann abholen. Die Kosten dafür sind bereits in den Abgaben für die Müllentsorgung enthalten.
Termin der Weihnachtsbaum-Abholung nach Statteilen von Essen:
- Montag, 6, Januar: Freisenbruch, Horst, Kray, Leithe, Steele
- Dienstag, 7. Januar: Frillendorf, Katernberg, Nordviertel, Schonnebeck, Stoppenberg
- Mittwoch, 8. Januar: Bedingrade, Bochold, Borbeck-Mitte, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck
- Donnerstag, 9. Januar: Altendorf, Frohnhausen, Fulerum, Holsterhausen
- Freitag, 10. Januar: Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Bergeborbeck, Karnap, Vogelheim
- Montag, 13 Januar: Fischlaken, Heidhausen, Kettwig, Schuir, Werden
- Dienstag, 14. Januar: Burgaltendorf, Byfang, Heisingen, Kupferdreh, Überruhr-Hinsel, Überrruhr-Holthausen
- Mittwoch, 15. Januar: Bredeney, Haarzopf, Margarethenhöhe, Rüttenscheid
- Donnerstag, 16. Januar: Bergerhausen, Huttrop, Rellinghausen, Stadtwald, Südostviertel
- Freitag, 17. Januar: Ostviertel, Stadtkern, Südviertel, Westviertel
Was Ihr bei der Weihnachtsbaum-Abholung durch die EBE beachten solltet:
Die EBE möchte, dass die Bäume bei der Abholung ohne Lametta und Schmuck sind. Der Weihnachtsbaum sollte zum Abholtermin gut sichtbar am Straßenrand stehen. Den Baum spätestens bis 6 Uhr am Abholtag oder schon am Vorabend herausstellen. Dabei darf er weder den Verkehr noch Fußgänger behindern. Der Baum darf nicht bei den Abfalltonnen abgelegt werden, damit er problemlos abgeholt werden kann. Es ist auch wichtig, den Baum nicht in Plastiktüten zu verpacken, da diese die Entsorgung erschweren. Große Bäume sollten in Stücke von maximal zwei Metern Länge geschnitten werden. Der Stamm darf dabei nicht dicker als zehn Zentimeter sein.