Waldbrände im Urlaub: Reiserücktritt, Abbruch und Versicherung - Was Ihr beachten müsst

Einige Urlaubsorte werden aktuell für viele Reisende zum Horror-Urlaub - vor allem Griechenland ist betroffen. Die Verbraucherzentrale Essen gibt Hinweise, was Ihr beachten müsst, wenn es in Eurem Urlaubsort brennt.

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Verbraucherzentrale Essen: Was tun, wenn es am Urlaubsort brennt?

In einigen südlichen Teilen von Europa und auch in der Schweiz sorgen starke Waldbrände aktuell für sehr gefährliche Lagen und machen das Leben vor Ort sowie den Urlaub vieler Menschen zum Horror-Trip (Stand: 25. Juli). Durch extreme Trockenheit und starke Winde werden die Feuer immer wieder entfacht und die Löscharbeiten schwerer. Besonders schlimm betroffen sind zurzeit Rhodos in Griechenland oder auch Korfu - beliebte Urlaubsziele in den Sommerferien. Tausende Anwohnerinnen und Anwohner sowie Urlaubsgäste mussten schon evakuiert werden und in Notunterkünften unterkommen.

Wie könnt Ihr vorgehen und was müsst Ihr beachten, wenn es an Eurem Urlaubsort brennt?

Waldbrand am Urlaubsort: Kann ich vor meiner Reise noch zurücktreten?

Ja, wenn Ihr eine Pauschalreise gebucht habt. Dann könnt Ihr vor Reisebeginn kostenlos von Eurem Vertrag zurücktreten. Das geht, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Das sind Umstände, die weder Ihr noch Euer Reiseveranstalter durch Vorkehrungen kontrollieren oder vermeiden können. Darunter fallen zum Beipsiel Naturkatastrophen, politische Unruhen oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit.

Was ist, wenn ich keine Pauschalreise gebucht habe, sondern individuelle Einzelleistungen?

Dann wird es etwas schwieriger.

Solange eine individuell gebuchte Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt rechnen, wenn sie von der Reise kurzfristig zurücktreten wollen. Bei Unterkünften, die direkt bei Eigentümerinnen oder Eigentümern im Ausland gebucht wurden, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. (Verbraucherzentrale Essen)

Wenn Ihr Flug oder Unterkunft einzeln gebucht habt und die Buchung richtet sich nach deutschem Recht, dann seid Ihr nicht zahlungspflichtig, wenn die Leistungen nicht erbracht werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Euer Flug annuliert wird. Dann habt Ihr die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt.

Urlaub im Waldbrand-Gebiet: Wie kann ich meine Reise abbrechen?

Wenn Ihr schon im Urlaub seid und durch einen Waldbrand in Gefahr geratet, dann könnt Ihr Euren Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Für die schon genutzten Reiseleistungen bleibt der vereinbarte Reisepreis. Wenn in Eurem Vertrag auch die An- und Abreise mitgebucht wurde, dann muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich Eure Rückreise organisieren. Sollten dadurch Mehrkosten anfallen, zahlt diese der Reiseveranstalter.

Was, wenn ich die Reise nicht abbrechen möchte und im Krisengebiet bleibe?

Dann könnt Ihr den Reisepreis mindern. Das ist aber vom Einzelfall abhängig und nur dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen.

Wichtig: Ihr solltet dem Reiseveranstalter die außergewöhnlichen Umstände nachweislich und unverzüglich als Reisemangel anzeigen. Insgesamt ist zu empfehlen, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen und die aktuelle Lage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu besprechen. (Verbraucherzentrale Essen)

Was passiert bei einer gebuchten Rundreise, wo nicht alle Orte vom Waldbrand betroffen sind?

Wenn Ihr eine Rundreise als Pauschalreise gebucht habt, kann im Einzelfall kostenlos storniert werden. Zum Beispiel dann, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durchgeführt, beziehungsweise Reiseziele nicht angefahren werden können. Fällt nur ein kleiner Teil des Programms aus, dann fällt das höchstens unter Reisemangel. In dem Fall kann das aber wenigstens den Reisepreis mindern.

Wie hilft die normale Reiserücktrittsversicherung bei Waldbränden im Urlaub?

Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nützt bei derartigen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen leider nichts. Das liegt meist daran, dass in normalen Versicherungen solche Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart sind und die Versicherung daher nicht einspringt. Sie sichert zum Beispiel oft nur das Risiko ab, falls Ihr vor oder während der Reise erkrankt. Sie zahlt aber auch bei anderen Umständen, wenn zum Beispiel ein erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten entsteht oder wenn ein naher Angehöriger stirbt.

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