Essen: Neue Corona-Regeln - das gilt aktuell in der Stadt

Der Bundestag hat die bundesweit einheitliche "Corona-Notbremse" beschlossen. Außerdem gibt es seit Montag (3. Mai) wieder mehr Rechte für Geimpfte und Genesene. Hier findet Ihr die aktuellen Infos.

Unsere Stadt gehört schon länger zu den Kommunen in NRW, die an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz überschritten hat. Sie liegt aktuell unter 150. Deshalb gilt die bundesweite Notbremse.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • im öffentlichen und privaten Raum darf sich ein Hausstand noch mit maximal einer Person aus einem anderen Hausstand treffen (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre)
  • Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr mit einzelnen Ausnahmen (siehe unten)
  • die Gastronomie bleibt geschlossen, Lieferung und Abholung sind weiter möglich
  • die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten mit maximal zwei Personen oder nur Personen des eigenen Hausstands bleibt erlaubt, bei Kindern gilt eine Obergrenze von fünf Personen; Trainer:innen solcher Kindergruppen brauchen einen aktuellen negativen Corona-Test; die Fitnessstudios mit Geräten im Außenbereich im Nordviertel und im Westviertel bleiben geöffnet, auch die Geräte auf der Schillerwiese in Stadtwald bleiben zugänglich solange alle geltenden Abstands- und Kontaktregeln eingehalten werden
  • Medizinische, therapeutische, seelsorgerische und ähnliche Dienstleistungen bleiben erlaubt, es muss aber eine FFP2-Maske getragen werden. Auch Friseure und Fußpflege bleiben geöffnet. Hier muss - neben dem Tragen einer FFP2-Maske - ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test vorgelegt werden
  • Museen müssen wieder schließen, das gilt unter anderem für das Ruhrmuseum und das Folkwang-Museum
  • in Bussen und Bahnen und an Haltestellen müssen die Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen, Kontrolleure und Kontrolleurinnen müssen mindestens eine medizinische Maske tragen
  • der Grugapark bleibt wie gewohnt geöffnet, Besucher:innen brauchen bis auf Weiteres dort auch keinen negativen Corona-Test
  • Update:
  • Wegen der besonders hohen Inzidenz über 150 bzw. 165 sind seit vergangener Woche (26. bzw. 28. April) auch das Einkaufen mit negativem Schnelltest, Präsenzunterricht in der Schule und die normale Betreuung in den Kitas ausgesetzt. Das kann sich bedingt durch die sich schnell ändernden Corona-Zahlen aber auch schnell wieder ändern. Verfolgt dafür unbedingt unsere aktuellen Nachrichten.
  • Das Land hat am 1. Mai mitgeteilt, dass seit Montag, 3. Mai, Genesene und Geimpfte ähnliche Rechte bekommen wie frisch Getestete. Mehr dazu lest Ihr hier. Weitere Lockerungen sollen folgen (Stand 7. Mai).

Essen hat außerdem diese Corona-Maßnahmen beschlossen

Die aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW gilt bis vorerst einschließlich dem 14. Mai. In Essen gilt darüber hinaus für Teile der Stadt auch eine zusätzliche Maskenpflicht im öffentlichen Raum. In der Innenstadt sowie einzelnen Straßen in den Zentren von Borbeck, Steele, Altenessen, Rüttenscheid, Werden und Kettwig muss seit Ende März Maske getragen werden. Inzwischen stehen auch die Beschilderungen dafür.

Weitere aktuelle Coronameldungen haben wir für Euch hier zusammengefasst.

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