Neue Corona-Maßnahmen für Essen: Masken in Schulen, Bußgeld und Regeln für Veranstaltungen (Stand Ende August)
Veröffentlicht: Montag, 31.08.2020 13:41
Die Corona-Verordnung für NRW und damit auch für Essen hat ein paar wesentliche Änderungen in Sachen Maskenpflicht und Regeln für Veranstaltungen. Wir haben hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Corona-Lage in NRW überschaubar
Es gibt nicht viele Veränderungen an den Corona-Regeln. Die aktuellen Zahlen für das Land würden weder Anlass dazu geben groß zu lockern, noch Maßnahmen extrem zu verstärken, hieß es. Mit dem Stand Ende August, gibt es in NRW über 3.700 Infizierte, davon 230, die im Krankenhaus behandelt werden und davon wiederum knapp über 70, die auf der Intensivstation liegen. Zurzeit liegt der R-Wert, der angibt, wie viele Menschen ein Corona-Kranker aktuell ansteckt, bei unter 1. Aus diesem Anlass hat sich das Land NRW zu den Änderungen in der Verordnung entschieden.
Maskenpflicht an Schulen in Essen - Das ändert sich
Bis zum 31. August mussten alle Schüler und teilweise auch die Lehrer an weiterführenden Schulen Masken im Unterricht tragen. Das fällt jetzt weg. Die Masken müssen nicht mehr den ganzen Unterricht getragen werden, aber weiterhin im Rest des Gebäudes und am Schulgelände. Das heißt, es gilt eine Maskenpflicht an Schulen für das Schulgebäude, den Schulhof und bis Schüler und Lehrer im Klassenraum am Sitzplatz angekommen sind. Erst dann darf die Maske abgenommen werden.
Wer seine Maske freiwillig auch im Unterricht tragen will, darf das machen. Eine Schule darf aber nicht selbst die Regel für alle Schüler und Lehrer aufstellen, dass weiterhin Maskenpflicht im Unterricht gilt. Das hatten einige Schulen in Essen geplant. Laut NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer ist den Schulen aber nicht erlaubt, eine solche Regel einfach aufzustellen. Hier gelte die aktuelle Corona-Verordnung des Landes und danach darf jeder Schüler und Lehrer selbst entscheiden, ob sie die Maske im Unterricht ablegen oder nicht. Das löst bei einigen Schulen in Essen große Sorge aus. Sie fürchten, dass sich jetzt mehr Schüler und Lehrer anstecken und gefährdete Lehrer nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen.
Neues Bußgeld für Verstoß gegen Maskenpflicht
Bisher gab es ein Bußgeld für Maskenverweigerer im ÖPNV in NRW - 150 Euro. Das gilt auch weiterhin in NRW und Essen. An allen anderen Orten, an denen die Maskenpflicht gilt (Supermarkt, Geschäfte, Restaurants usw.), können Maskenverweigerer jetzt mit 50 Euro Bußgeld bestraft werden. Das entspricht der allgemeinen bundesweiten Regel, die Kanzlerin Merkel Ende August schon bekannt gegeben hat.
Neue Regeln für Veranstaltungen in NRW
Großveranstaltungen dürfen bis Ende des Jahres nicht stattfinden. Aber auch für kleinere Veranstaltungen gibt es strengere Regeln. Events mit 500 bis 1.000 Besuchern müssen ein Konzept darlegen, in dem genau die An- und Abreise der Besucher geregelt ist. Damit soll eine bessere Nachverfolgung gesichert werden sowie notwendige Abstände. Bei Events ab 1.000 Teilnehmern braucht es eine Genehmigung durch die Gesundheitsämter. Erstes Wort hat bei uns in Essen dann das Gesundheitsamt. Letztes Wort hat aber das Gesundheitsministerium NRW. Dort wird entschieden, ob Events ab 1.000 Besuchern wirklich stattfinden dürfen.
Gelbe Ampel entscheidet über Corona-Maßnahmen in NRW
Das Land hat zudem ab dem 1. September eine sogenannte gelbe Ampel eingeführt. Die kommt zum Einsatz, wenn der Wert der 7-Tage-Inzidenz über 35 steigt. Dann sind die Infektionszahlen wieder in einen kritischen Bereich. Wenn dazu noch nicht klar zu verfolgen ist, wo die Infektions-Herde sind und wie sich die Infektion ausbreitet, dann müssen sich die Behörden ganz genau absprechen, wo, welche Maßnahmen verschärft werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass - symbolisch gemeint - die Ampel von gelb auf rot springt.