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Mit Spaten und Messer getötet: Mann aus Essen muss 13 Jahre in Haft
© Fabian Strauch/FUNKE Foto Services
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Mit Spaten und Messer getötet: Mann aus Essen muss 13 Jahre in Haft

Nach einer tödlichen Attacke in Essen-Holsterhausen im vergangenen Sommer ist jetzt das Urteil gefallen. Ein 34-Jähriger muss für viele Jahre ins Gefängnis.

Veröffentlicht: Dienstag, 17.03.2026 15:00

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Landgericht in Essen verurteilt Angeklagten

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Ein Mann muss für viele Jahre ins Gefängnis: Das Landgericht in Essen-Rüttenscheid hat den 34-jährigen Angeklagten zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann einen weiteren Mann getötet hat. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen Totschlags schuldig. Ein Mordmotiv konnte nicht eindeutig festgestellt werden.

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Treffen auf Brachgelände eskaliert in Essen

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Die Tat ereignete sich am 17. Juni 2025 auf einem Brachgelände an der Bunsenstraße in Holsterhausen. Dort trafen der Angeklagte und das spätere Opfer aufeinander. Nach den Feststellungen des Gerichts kam es zunächst zu einem Streit zwischen den beiden Männern. Worum es dabei genau ging, konnte im Prozess nicht abschließend geklärt werden. Im Verlauf der Auseinandersetzung griff der Angeklagte den Mann mit einem Spaten und einem Messer an, die er vor Ort bereits im Vorfeld versteckt hatte, und verletzte ihn tödlich. Dabei hat er so oft auf sein eingeschlagen haben, dass der linke Arm des Opfers fast abgetrennt wurde.

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Streit um Frau wohl Hintergrund der Tat in Essen

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Als möglicher Auslöser gilt ein persönlicher Konflikt: Beide Männer hatten zuvor eine Beziehung zu derselben Frau. Diese hatte sich vor der Tat vom Angeklagten getrennt und wieder ihrem früheren Partner zugewandt. Das Gericht geht davon aus, dass dieser Konflikt eine Rolle gespielt hat. Außerdem sollen beide Männer chinesische Prostitutierte an Massagesalons vermittelt haben. Ein konkretes Tatmotiv ließ sich jedoch nicht eindeutig belegen.

Der 34-Jährige hatte vor Gericht erklärt, er habe aus Notwehr gehandelt. Dieser Darstellung folgten die Richter nicht. Sie sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat. Deshalb verurteilten sie ihn wegen Totschlags zu einer langen Haftstrafe.

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