Anzeige
Mehrere Angeklagte in Essen nach Gruppenangriff verurteilt
© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
Teilen:

Mehrere Angeklagte in Essen nach Gruppenangriff verurteilt

Nach einem gewalttätigen Angriff zwischen zwei Gruppen ist am Landgericht in Essen jetzt das Urteil gefallen. Mehrere junge Angeklagte müssen ins Gefängnis - einer von ihnen wurde freigesprochen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2026 14:40

Anzeige

Landgericht in Essen spricht Urteile gegen fünf Angeklagte

Anzeige

Das Landgericht in Essen hat fünf Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein sechster Angeklagter wurde freigesprochen. Die Tat liegt bereits einige Zeit zurück. Der Vorfall ereignete sich im Juli 2025. Zum Zeitpunkt des Angriffs waren die Beteiligten zwischen 17 und 21 Jahre alt. Dementsprechend verhängte das Gericht überwiegend Jugendstrafen.

Anzeige

Jugendstrafen in Essen zwischen knapp drei und fast vier Jahren

Anzeige

Die verhängten Strafen liegen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und zehn Monaten. Zwei Angeklagte erhielten jeweils eine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zwei weitere müssen für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Ein Angeklagter, der zur Tatzeit 22 Jahre alt war, wurde freigesprochen.

Anzeige

Angriff in Essen nach Streit zwischen zwei Gruppen

Anzeige

Nach den Feststellungen des Gerichts in Essen trafen zwei Gruppen aufeinander und gerieten zunächst in einen verbalen Streit. Im weiteren Verlauf zogen mehrere Angeklagte Messer und Schlagstöcke. Die angegriffene Gruppe versuchte zu fliehen. Dabei stürzte ein Mann. Er wurde von den Verurteilten eingeholt und dann angegriffen.

Anzeige

Opfer in Essen von Gruppe attackiert - genaue Tatbeiträge unklar

Anzeige

Die Angeklagten wirkten laut Gericht massiv auf den am Boden liegenden Mann ein. Dabei kamen auch Messer und Schlagstöcke zum Einsatz. Wer genau welche Verletzungen verursacht hat, konnte im Prozess nicht eindeutig geklärt werden. Das Gericht wertete den Angriff deshalb als gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung. Der ursprünglich im Raum stehende Vorwurf des versuchten Totschlags konnte nicht nachgewiesen werden und spielte im Urteil keine Rolle mehr. Auch weitere mögliche Geschädigte waren am Ende nicht mehr Teil des Verfahrens.

Anzeige

Mehr Nachrichten aus Essen

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige