Lachgasverbot in Essen: Ordnungsamt kontrolliert Trinkhallen und Kioske

In Essen ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten. Jetzt kontrolliert das Ordnungsamt verstärkt in Trinkhallen und Kiosken.

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Verkauf von Lachgas in Essen verboten: Kontrollen und Aufklärung

Seit Anfang Juli (2. Juli) ist in Essen der Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten. Damit sich Trinkhallen- und Kioskbesitzer auch daran halten, kontrolliert das Ordnungsamt hier jetzt verstärkt. Dabei geht es einerseits um die rechtlichen Kontrollen, aber auch um Aufklärung. Die Beamten vom Ordnungsamt erklären Verkäuferinnen und Verkäufern, welche gesundheitlichen Folgen der Konsum von Lachgas haben kann. Zuletzt hatte die Stadt Essen bemerkt, dass immer mehr Jugendliche das Gas als Partydroge einnehmen. Vor allem am Stadtgarten, in der Innenstadt und in Rüttenscheid wurden immer wieder leere Lachgasflaschen gefunden. Besonders bei Jugendlichen kann der Konsum schwere Folgen haben wie zum Beispiel Lähmungserscheinungen. Der Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Jugendliche ist deshalb strafbar. Wer erwischt wird, muss bis zu 1000 Euro bezahlen. Das Verbot in Essen gilt zunächst bis Ende 2027.

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