
Strenge Regeln in Essen für Weihnachtsamnestie
Nur 10 Häftlinge konnten in diesem Jahr eher die Haftanstalt Essen an der Krawehlstraße in Holsterhausen verlassen. Ihnen wurde die Weihnachtsamnestie gewährt. Das bedeutet, dass sie rund vier Wochen vor Weihnachten bereits aus der Haft entlassen wurden und wieder nach Hause durften. Eine Unterkunft nach der Haft ist eine der Voraussetzungen für die frühzeitige Entlassung. Außerdem darf die Haftstrafe nicht mehr als zwei Jahre sein. Eine gute Führung während der Haft ist ebenfalls eine Bedingung für die Entlassung. Die Leiterin der Essener Haftanstalt Beate Wandelt sagte auf Radio Essen-Nachfrage, dass sich Häftlinge immer über die Tage freuen, die sie eher entlassen werden und mit ihrer Familie verbringen können. Einige wären sonst erst nach Weihnachten am 6. Januar entlassen worden. Insgesamt sind aktuell rund 410 Häftlinge in der Essener Haftanstalt in Holsterhausen untergebracht.