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Grillzone im Stadtgarten im Südviertel.
© Elke Brochhagen / Stadt Essen
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Grillen in Essen in Grillzonen verboten - Brandgefahr

Wegen extremer Trockenheit gilt in Essen ab Donnerstag (30. Juli) ein offizielles Grillverbot. Die Gründe dafür lest ihr hier.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.07.2026 18:09

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Hier dürft Ihr in Essen gerade nicht grillen

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Die Stadt Essen zieht die Reißleine und untersagt vorübergehend das Grillen in allen offiziell ausgewiesenen Grillzonen im gesamten Stadtgebiet. Diese Regelung gilt ab Donnerstagvormittag (30. Juli) und ist eine direkte Reaktion auf die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen. Als entscheidender Indikator dient der Stadt der sogenannte Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Dieser hat bereits am Mittwoch (29. Juli) die Warnstufe 4 erreicht, während für den Donnerstag sogar die höchste Stufe 5 vorhergesagt wird.

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Warum ist das Grillen in Essen gerade verboten?

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Die extreme Wetterlage mit hohen Temperaturen und fehlendem Regen hat die Böden in unserer Stadt massiv ausgetrocknet. Dadurch ist die Brandgefahr zu groß. Laut Experten können derzeit bereits kleinste Zündquellen ausreichen, um verheerende Brände auszulösen, die sich rasend schnell auf umliegende Flächen ausweiten. In der Vergangenheit kam es in den Essener Grillzonen bereits mehrfach zu kleineren Einsätzen der Feuerwehr, oft ausgelöst durch Funkenflug oder falsch entsorgte Kohle.

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Welche Regeln gelten jetzt in den Grillzonen in Essen?

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Das Verbot umfasst alle Arten des Grillens über offenem Feuer, was insbesondere die Nutzung von Holzkohlegrills und Einweggrills in den Grillzonen einschließt. Auch sonstige Grillgeräte, die mit offenem Feuer betrieben werden, dürfen vorerst nicht mehr auf öffentlichen Flächen genutzt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Grillen außerhalb der markierten Zonen in Essen ohnehin grundsätzlich verboten ist. Besonders streng sind die Regeln in der Nähe von Wäldern, wo ein ganzjähriges Verbot zum Schutz der Bäume besteht. Die Stadt beobachtet die Wetterlage nun kontinuierlich und wird das Verbot erst dann wieder aufheben, wenn sich die Gefahrenlage durch ausgiebige Regenfälle entspannt hat.

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