Giftige Tiere in Essen müssen gemeldet werden

Bis Ende des Monats Juni müssen sich alle Besitzer von giftigen Tieren in Essen melden. Seit Anfang des Jahres gibt es ein neues Gifttiergesetz.

© Gerd Wallhorn/FUNKE Foto Services

Giftige Tiere in Essen müssen gemeldet werden

Bei uns in Essen gilt das neue Gifttiergesetz. Das soll verhindern, dass sich Menschen giftige Schlangen, Spinnen und Skorpione zulegen. Wer schon ein solches Tier hat, muss das jetzt offiziell beim Landesumweltamt anmelden. Das entscheidet dann, ob es behalten werden darf. Wer sich nicht meldet, muss damit rechnen, dass ihm die zum Teil tödlichen Tiere weggenommen werden. Zu den Tieren gibt es eine genaue Liste - von Nachtbaumnatter bis Sechsaugenkrabbenspinne.

So melde ich mein giftiges Tier in Essen an

Alle Essenerinnen und Essener, die ein giftiges Tier zuhause haben, müssen die Haltung dieser giftigen Tiere beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) melden. Da müsst Ihr die Art des Tieres, Anzahl und Haltungsort angeben. Zusammen mit dieser Meldung muss außerdem mitgeteilt werden, ob die Haltung fortgesetzt werden soll oder ob die Tiere abgegeben werden. Diese Meldungen sind nur noch bis zum 30. Juni möglich.

LANUV in Essen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sitzt in Essen an der Wallneyer Straße 6 in Schuir und ist telefonisch zu erreichen unter der 0201 7995 0. Außerdem erreicht Ihr es im Internet unter lanuv.nrw.de.

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