Europawahl in Essen - was Ihr wissen müsst

Am 9. Juni 2024 ist Europawahl, auch bei uns in Essen. Wir haben für Euch alle wichtigen Infos zusammengefasst: Wer wahlberechtigt ist und wie die Briefwahl funktioniert, lest Ihr hier.

Wer darf in Essen wählen?

Alle deutschen Bürger und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten vor dem Wahltag in Deutschland oder einem anderen EU-Land leben, dürfen wählen. Wenn Ihr seit dem 9. März 2024 in Deutschland oder einem der anderen 26 EU-Länder lebt und dort eine Wohnung habt, dürft Ihr wählen. Am 28. April 2024 wurden in Essen 408.697 Bürger registriert, die bei der Europawahl das Kreuz setzen dürfen.

Essen: Was ist bei einem Umzug?

Wenn Ihr nach dem 28. April innerhalb von Essen umgezogen seid, müsst ihr in dem Wahlraum wählen, der zu Eurer alten Adresse gehört. Aber wenn das passiert, könnt Ihr auch Briefwahl beantragen und die Unterlagen an Eure neue Adresse schicken lassen.

Briefwahl in Essen: So funktioniert es!

Auf dem Brief, den Ihr zur Wahl bekommen habt, ist ein QR-Code. Wenn Ihr die Wahlunterlagen für die Briefwahl haben möchtet, ist das der einfachste Weg. Ab Montag, dem 6. Mai, könnt Ihr auch online unter www.essen.de/briefwahl-online die Briefwahl beantragen. Ihr könnt auch einen Brief schreiben und darin Namen, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift und Eure Adresse angeben, zu der die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Wenn Ihr für jemand anderen die Briefwahl beantragt, braucht Ihr eine schriftliche Erlaubnis, die ihr unter www.essen.de/briefwahl herunterladen könnt. Wenn Ihr die Unterlagen im Urlaubsort haben möchtet, ist das auch möglich. Briefe mit Briefwahlwünschen müssen in einem Umschlag mit Porto an das Wahlamt geschickt werden. Es ist besser, wenn sie bis zum 5. Juni im Wahlamt in Essen ankommen, damit sie rechtzeitig verschickt werden können. Eine andere Möglichkeit ist es, direkt im Essener Rathaus im Direktwahlbüro im Erdgeschoss, Porscheplatz, Raum 0.37, von Montag bis Freitag von 8:30 bis 16 Uhr persönlich zu wählen. Dafür braucht Ihr den Brief, den Ihr bekommen habt und Euren Personalausweis oder Reisepass.

Unterlagen: Verlust und Versand

Der Wahlschein ist genauso wichtig wie der Stimmzettel bei der Briefwahl. Wenn Ihr per Brief wählt, müsst Ihr den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben. Damit bestätigt Ihr, dass Ihr geheim gewählt habt. Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief nicht akzeptiert. Ihr bekommt auch ein Merkblatt mit den Briefwahlunterlagen, das die wichtigsten Dinge zusammenfasst. Wenn Ihr Eure Briefwahlunterlagen verliert, bekommt Ihr keine neuen und könnt nicht wählen. Aber wenn Ihr die Unterlagen beantragt habt und sie nicht erhalten habt, könnt Ihr bis zum 8. Juni um 12 Uhr beim Wahlamt schwören, dass Ihr sie nicht erhalten habt. Dann bekommt Ihr neue Unterlagen. Um sicherzustellen, dass Euer Wahlbrief rechtzeitig ankommt, müsst Ihr ihn so abschicken, dass er bis 18 Uhr am Wahltag da ist. Das heißt, der Brief muss spätestens am Samstag vor der Wahl, also am 8. Juni, bei der Post im Rathaus oder bis 18 Uhr am Wahltag in den Briefkasten des Rathauses oder des Wahlamtes eingeworfen werden. Achtet auf die Öffnungszeiten der Postkästen und die Postlaufzeiten, besonders wenn Ihr die Briefwahl aus dem Ausland macht.

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