Essen: Visier statt Maske - ist das erlaubt? Das sagt das Gesundheitsamt

Wer in Essen Bus oder Bahn fährt, muss mit Maske oder Schal seinen Mund und seine Nase bedecken. Das gilt schon seit vier Monaten und seit Montag wird dies auch verstärkt kontrolliert. Doch ist auch ein Visier aus Plastik erlaubt? Radio Essen-Hörer Udo wollte mit seinem Plexiglasvisier mit der Ruhrbahn fahren - durfte er aber nicht. Er hat uns gefragt, ob das wirklich nicht erlaubt ist.

© Walter Fischer / FUNKE Foto Services

Visier statt Maske: Ist das in Essen erlaubt?

Auf den Straßen in Essen kann man immer wieder Menschen mit Acrylglas-Visier sehen - einer Art Scheibe vor dem Gesicht. Der Vorteil liegt auf der Hand: So ein Visier erleichtert das Atmen deutlich, da das Visier nicht direkt ans Gesicht anschließt, sondern nur vor dem Gesicht hängt. Und zudem kann man durch das Visier das komplette Gesicht des Gegenübers erkennen. Doch sind Visiere überhaupt als Alternative zum Mund-Nasen-Schutz zugelassen?

In NRW sind solche Visiere weder in Bus und Bahn, noch im Supermarkt oder in der Apotheke erlaubt. Diese Regelung gilt aber nicht in allen Bundesländern. In Hamburg, Hessen, Niedersachsen oder in Schleswig Holstein darf ich auch mit einem Visier in den Bus oder in die Straßenbahn. Alle anderen Bundesländer handhaben es wie NRW - Nase und Mund müssen mit einer Maske bedeckt sein. Ein Schal ist auch möglich, sofern er Mund und Nase vollständig bedeckt.

Warum Visiere kein Masken-Ersatz sind

Das Gesundheitsamt der Stadt Essen erklärt gegenüber Radio Essen, dass beim Visier Tröpfchen leicht nach unten und den Seiten entweichen könnten. Das Schutz-Visier ist zwar etwas luftiger als die Maske, schützt aber nicht so wie es müsste. Eine Maske verhindert weitestgehend, dass besonders viele Tröpfchen entweichen und ist auf jeden Fall sicherer, sagen die Experten beim Gesundheitsamt.

Eine Ausnahme bilden in NRW nur Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für sie könnte ein Visier tatsächlich eine Alternative darstellen. Die Mund-Nasen-Schutz-Verpflichtung kann laut Corona-Schutzverordnung NRW "für Inhaber, Leiter und Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.), hilfsweise - falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden".

Besonderheit: Visier bei körpernahen Dienstleistungen

Eigentlich gilt für alle Handwerker (und Friseure zählen auch zu Handwerksbetrieben) 1,50 Meter Abstand zum Kunden. Aber bei sogenannten "körpernahen Dienstleistungen" werden Ausnahmen gemacht. Zum Beispiel Friseure und Masseure können auch in Ausnahmefällen ein Visier tragen, aber grundsätzlich gilt auch hier Maskenpflicht. Die Berufsgenossenschaften und Handelskammern empfehlen auch Masken. Aber beispielsweise weist die Kölner Handelskammer darauf hin, dass seit 15.06.2020 "die verpflichtende Mund-Nase-Bedeckung für Inhaber und Beschäftigte (nicht für Kunden) auch bei Beeinträchtigungen (Atemprobleme bei höheren Temperaturen etc.) durch ein Gesichtsvisier ersetzt werden" könne. Gleichzeitig sei bei gesichtsnahen Behandlungen, zu denen etwa Rasur- und Bartpflege zählen und wo der Kunde daher keine Maske trägt, "eine spezielle Maske (mindestens Schutzklasse FFP-2, KN95 od. N95) mit zusätzlichem Schutz durch Schutzbrille oder Gesichtsschild erforderlich".

Wer aber meint, dass sein Friseur lieber eine Maske tragen soll, kann es ihm auch einfach sagen. Als Kunde ist dagegen eine Maske verpflichtend und kein Visier möglich.

Tipp: Mundschutz richtig reinigen

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