Essen: Stromversorger scheitert mit Eilantrag

Die Steag im Südviertel ist mit ihrem Eilantrag zum Kohleausstieg gescheitert. Der Unternehmen wollte eine bessere Entschädigung für das Abschalten seiner Anlagen erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des Stromkonzerns abgewiesen.


Stromversorger hat sich auf Grundrechte berufen

"Ein Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, könne sich nicht auf Grundrechte berufen", erklärte das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Damit ist auch eine Verfassungsbeschwerde aussichtlos, die die Steag schon angekündigt hatte. Das liegt vor allem daran, dass fünf der sechs beteiligten Ruhrgebietsstädte ihren vor gut einem Jahr angekündigten Ausstieg noch nicht vollzogen haben. Essen, Duisburg, Dinslaken, Oberhausen und Bochum wollen ihre Beteiligung verkaufen, allein Dortmund will seinen Anteil behalten.

Die Steag wollte mit dem Antrag eine bessere Entschädigung für das Abschalten seiner Anlagen. Die Steag gehört mehreren Kommunen im Ruhrgebiet und ist einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Anfang Juli hatten Bundestag und Bundesrat den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 beschlossen.

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