Essen: Nachweispflicht für Masernimpfung - so funktioniert es

In Essen müssen seit Anfang August Kita-Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Sonst drohen Bußgelder oder kein Platz in der Kita. So funktioniert die Impfpflicht gegen Masern bei uns.

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Spannende Frage in Essen: Wie funktioniert das mit der Impfpflicht für Masern?

Seit dem 1. August müssen alle Kinder, die in die Kita oder zur Tagespflege gehen, gegen Masern geimpft sein. Eltern müssen das in der Kita und in der Tagespflege nachweisen, sonst können die Kinder nicht aufgenommen werden. Bisher ist das auch alles gut abgelaufen. Das Gesundheitsamt in Essen musste noch kein Betreuungsverbot aussprechen, sagt das Gesundheitsamt auf Nachfrage von Radio Essen. Auch die Erzieherinnen und Erzieher müssen gegen Masern geimpft oder immun sein, sonst dürfen sie nicht arbeiten. Immun bedeutet, dass die Personen in der Vergangenheit bereits an Masern erkrankt waren. Soweit das Gesundheitsamt das aktuell überblickt, ist auch kein Fall bekannt, bei dem die Erzieherinnen und Erzieher nicht mehr arbeiten dürfen, weil sie nicht geimpft oder immun sind. Das Gesundheitsamt hatte einige Fälle, bei denen der Nachweis nicht eindeutig war oder ganz fehlte. Diese Fälle wurden alle überprüft und niemand war ohne die Impfung oder nicht immunisiert gegen Masern.

In Essen geht Schulpflicht vor Impfpflicht

An den Schulen ist das etwas anders: Auch da müssen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft oder immun sind. Allerdings können Kinder und Jugendliche nicht von der Schule ausgeschlossen werden, wenn sie keine Masernimpfung haben. Stattdessen müssen die Eltern dann ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro bezahlen. Auch hier sind beim Gesundheitsamt bisher keine Fälle bekannt, bei denen ein Bußgeld erhoben wurde.

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