Essen: Großer Betrug bei Online-Shops

Am Landgericht in Essen geht es ab Dienstag, 5. Juli um einen großen Betrug bei Online-Shops. Ein Angeklagter soll unter falschem Namen Kundenkonten eröffnet haben. Damit soll er viele Pakete bestellt haben ohne sie zu bezahlen. Andere sollen ihm geholfen haben. Auch ein Paketbote.

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Landgericht Essen verhandelt über Online-Betrug

Massenhaft in Online-Shops bestellen und nichts bezahlen. Diese Masche soll ein 54-jähriger Essener jahrelang durchgezogen haben. Unter falschem Namen soll er bei den Online-Shops viele falsche Kundenkonten eröffnet haben. Dann hat er sich laut Anklage Ware teilweise an wirklich existierende Adressen schicken lassen. Unter anderem zu seinem Bruder, auch der ist angeklagt. Der Bruder soll fünf Pakete angenommen haben, obwohl er von dem Betrug wusste. Bei einer Paketübergabe ist die Polizei dazwischen gegangen.

Essen: Hermes-Fahrer soll bei Paketbetrug geholfen haben

Auch die Lebensgefährtin des Bruders soll mitgemacht haben. Bei der Lieferung einer Waschmaschine zur Wohnung des Bruders soll sie den Kurierfahrer angewiesen haben, die Maschine in ihre Wohnung zu bringen. Auch diese Auslieferung wurde von der Polizei begleitet und gestoppt. Auch zu einem Hermes-Paketfahrer soll der Hauptangeklagte gute Kontakte gehabt haben. Er soll auch Pakete zu nicht existierenden Adressen bestellt haben. Der Hermes-Fahrer soll ihm die Pakete dann übergeben haben, in 16 Fällen soll er auch die Unterschrift des Hauptangeklagten nachgemacht haben, um den Empfang zu bestätigen.

Mann aus Essen soll jahrelang Online-Shops betrogen haben

Nach einer Pause von etwa zwei Jahren soll der Hauptangeklagte erneut mit dem Betrug angefangen haben. Diesmal soll er einen gutgläubigen Bekannten ausgenutzt haben. Er soll erneut falsche Kundenkonten bei Online-Shops eröffnet haben und die Ware diesmal an die Adresse des Bekannten oder dessen Firmenanschrift gesendet haben. Allein dabei geht es um knapp 60 Taten mit einem Schaden von mehr als 14.000 Euro. Außerdem soll der Hauptangeklagte verschiedene Artikel auf Ebay angeboten haben. Er soll den Kaufpreis erhalten haben, dann aber nichts verschickt haben. Dafür soll er die Bankverbindung seines Bekannten benutzt haben. Insgesamt geht es in dem Verfahren um einen Schaden von fast 47.000 Euro. Das Urteil soll Ende nächster Woche fallen.

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