Essen erhöht Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger
Veröffentlicht: Dienstag, 30.08.2022 06:20
Die Mieten in Essen sind gestiegen. Deswegen passt die Stadt jetzt auch die Sozialleistungen an.
Inflation: Stadt Essen erhöht Obergrenzen für Mieten von Sozialleistungsempfängern
Menschen, die Hartz-IV oder Sozialhilfe bekommen, dürfen bald mehr Geld für die Miete ausgeben. Die Stadt Essen erhöht ab Donnerstag die sogenannten Mietobergrenzen. Darin ist festgelegt, bis zu welchem Höchstbetrag die Stadt die Miete von Bedürftigen übernimmt, inklusive der meisten Nebenkosten, aber ohne Heizung und Warmwasser. Ein Haushalt mit drei Personen darf dann zum Beispiel bis zu 680 Euro im Monat ausgeben, bisher sind es knapp 30 Euro weniger. Die Stadt erhöht die Obergrenzen, weil die Mieten in Essen gestiegen sind. Wer eine höhere Miete zahlt, muss die Zusatzkosten selbst übernehmen.
So sehen die Mietobergrenzen aus, die ab dem 1. September gelten:
- eine Person: 435,00 Euro (bisher: 416,00 Euro),
- zwei Personen: 547,95 Euro (bisher: 524,55 Euro),
- drei Personen: 680,00 Euro (bisher: 651,20 Euro),
- vier Personen: 819,85 Euro (bisher: 784,70 Euro),
- fünf Personen: 971,30 Euro (bisher: 929,50 Euro),
- sechs Personen: 1.066,80 Euro (bisher: 1.021,20 Euro),
- sieben Personen: 1.155,70 Euro (bisher: 1.106,30 Euro),
- acht Personen: 1.226,40 Euro (bisher: 1.173,20 Euro),
- neun Personen: 1.264,50 Euro (bisher: 1.210,50 Euro).
Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 84,30 Euro.