Erste Grillzonen in Essen sind eröffnet

In Essen gibt es ab sofort die ersten Grillzonen. Das Ordnungsamt will sie streng kontrollieren. Alles was Ihr zu den Grillzonen wissen müsst, lest Ihr hier.

Grillzone im Stadtgarten im Südviertel.
© Elke Brochhagen / Stadt Essen

Grillzonen in Essen starten

Es ist zuerst nur ein Pilotprojekt: In Essen sind die ersten beiden Grillzonen eröffnet worden. Sie sind im Stadtgarten und im Nordpark. Damit darf in den beiden Parkanlagen nur noch auf den ausgeschilderten Flächen gegrillt werden. Im Segerothpark, im Krupp-Park, im Hallopark sowie im Schloßpark Borbeck gilt ein generelles Grillverbot.

Die Grillzonen sind ausgeschildert. Damit die Menschen ihren Müll vor Ort problemlos entsorgen können, stehen Stationen mit 1.100 Liter Großcontainern dort, die regelmäßig geleert werden. Für die heiße Grillasche gibt es sogar eine gesonderte Möglichkeit zur Entsorgung. In den Grillzonen gibt es auch mobile, öffentliche Toiletten. Im Stadtgarten wird die Anlage später durch eine Ökotoilette ersetzt, sagt die Stadt Essen.

In den Grillzonen stehen Möglichkeiten zur Verfügung, Müll zu entsorgen.
© Elke Brochhagen / Stadt Essen
© Elke Brochhagen / Stadt Essen

Grillzonen in Essen - diese Regeln gelten

Für die Grillzonen in Essen gelten bestimmte Regeln, die das Ordnungsamt der Stadt Essen auch genau kontrollieren will. Ein Überblick:

  • Das Grillen ist ausschließlich in der markierten Zone des Parks zwischen 10 und 21 Uhr erlaubt - in anderen Bereichen ist das Grillen verboten.
  • In den Grillzonen stehen keine Grills zur Verfügung. Wer dort grillen will, sollte seinen eigenen Grill und das nötige Zubehör mitnehmen und im Anschluss auch wieder nach Hause mitnehmen.
  • Auch Grillkohle und Anzünder sollen selbst mitgebracht werden. Es ist verboten, die Grillkohle mit gesammelten Ästen, Zweigen o.ä. anzuzünden - oder mit beschleunigenden Mitteln wie Benzin, Spiritus etc.
  • Grillen ist nur auf dem Grill erlaubt - bodennahe Grills und Lagerfeuer beispielsweise in ausgehobenen Gruben, sind verboten.
  • Es ist grundsätzlich verboten unter Bäumen zu grillen. Grillen verursacht Funkenflug, der Äste, Zweige und Laub in Brand setzen kann. Auch das Laub wird durch die abstrahlende Hitze beschädigt.
  • Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll. In den Grillzonen gibt es genug Möglichkeiten, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Es gibt Restmüllbehälter und einen speziellen Aschecontainer.
  • In den Grillzonen gibt es Toiletten. Die sollen sauber hinterlassen werden.
  • Ballspielen ist in den Grillzonen verboten, dafür gibt es die Flächen in den Parks.
  • Wer in den Grillzonen grillt, soll außerdem Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen - ebenso wie auf Pflanzen, Tiere etc.
Zur Ausstattung der Grillzonen gehören auch mobile, öffentliche Toiletten.
© Elke Brochhagen / Stadt Essen
© Elke Brochhagen / Stadt Essen

Grillen in Essen: Die Zusammenfassung

Nur in den beiden ausgewiesenen Grillzonen ist Grillen erlaubt. Ansonsten ist es jetzt überall im Stadtbezirk I verboten. Das betrifft alle Parks in der Innenstadt, im Nordviertel, im Ostviertel, Südviertel, Südostviertel, Westviertel, Huttrop und Frillendorf. Auch im Krupp-Park, im Hallopark und im Borbecker Schloßpark darf keiner Grillen. Das war aber auch schon vorher so.

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