Corona-Regeln in Essen werden verlängert - mit leichten Änderungen

Die Corona-Regeln in Essen werden noch mal um eine Woche verlängert. Wegen steigender Corona-Infektionen gibt es in der aktuellen Verordnung allerdings einige Ergänzungen.

Maskenplicht Hinweisschild Essen Willy-Brandt-Platz
© Radio Essen / Tobi Bitter

Corona-Regeln in Essen verlängert

Die Corona-Infektionszahlen in Essen steigen täglich weiter. Noch gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, wie etwa eine Notbremse. Das Land NRW hat seine Coronaschutzverordnung deshalb verlängert. Die Stadt Essen setzt diese um und auch sie verlängert die bestehenden Regeln bis zum 26. April.

Die neue Fassung greift ab Montag (19.04.). Es gibt einige Änderungen im Bereich Freizeit- und Vergnügungsstätten: Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen sind auch der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten und Kletterparks verboten. Die Stadt Essen wird ihre Allgemeinverfügung unter anderem mit einer Maskenpflicht in ausgewiesenen Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen ohne Änderungen bis zum 26. April verlängern. Die Maskenpflicht gilt etwa Borbeck, Steele, Rüttenscheid, Altenessen, Werden, Kettwig und der Innenstadt.

Schulen in Essen: Ab Inzidenz über 200 wieder Distanzunterricht

Sollte die Inzidenz in Essen weiter steigen, könnte wieder Distanzunterricht für die Schüler:innen drohen. Das Land NRW hat entschieden, dass in Schulen, die in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 liegen, nur die Abschlussklassen und eine pädagogsiche Betreuung in Präsenz erfolgen und alle anderen Schüler:innen Distanzunterricht bekommen.Die Regelung steht in der aktuellen Coronabetreuungsverordnung NRW.

Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium NRW das durch eine Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht stattfindet. Das ist im Regelfall ab dem zweiten Tag nach Feststellung der Fall. "Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht", so die Stadt Essen. Nicht betroffen davon sind:

  • die Abschlussklassen (einschließlich der Prüfungen) der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs
  • in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs

Sinkt der Inzidenzwert für mindestens drei Tage unter 200, wird zum nächsten Wochenbeginn der Wechselunterricht in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten wieder aufgenommen. Auch das steht in der Verfügung und wird dann öffentlich kommuniziert.

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