Corona in Essen: Lockdown-Regeln - der aktuelle Plan

In fünf Schritten soll es langsam zurück in Richtung Normalität gehen. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder in der letzten Bund-Länder-Konferenz am 3. März beschlossen.

Ein Test für das Krankheitsbild des 2019-nCoV (Symbolbild).
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Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz

Wie geht es weiter mit den Geschäften? Wie dürfen wir wieder Sport treiben und uns mit wie vielen Personen treffen? Bei einem weiteren Bund-Länder-Konferenz hat Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer darüber verhandelt. Dabei herausgekommen sind neue Corona-Regeln. Mit fünf Öffnungsschritten soll es vorsichtig zurück in die Normalität gehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Entwicklung der Inzidenzen mitspielt. Eine wichtige Inzidenzzahl ist 50.

Corona in Essen: So soll langsam geöffnet werden

In fünf Öffnungsschritten soll der Weg zurück in Richtung Normalität gehen. Darüber schwebt aber die sogenannte "Notbremse": Wenn Inzidenzwerte überschritten werden, können die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden. Der erste Schritt war die Öffnung der Grundschulen, Kitas und Friseure. Die wurde am 10. Februar beschlossen. In Schritt zwei können seit dem 8. März Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte überall öffnen. Auch körpernahe Dienstleistungen (Nagelstudio / Kosmetiker:innen) sowie Fahr- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Dort, wo nicht immer Maske getragen werden kann, braucht Ihr aber einen tagesaktuellen, negativen Covid-19-Schnelltest.

So geht es weiter - je nach Inzidenz

Schritt drei soll gegangen werden, wenn in einem Bundesland oder einer Region eine stabile Inzidenz von 35 erreicht wird. Dann könnte der komplette Einzelhandel unter denselben Bedingungen öffnen wie Supermärkte zum Beispiel. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten dürften dann wieder Gäste empfangen. Draußen soll kontaktfreier Sport in Gruppen bis maximal zehn Personen erlaubt sein. Wenn im Bundesland einen Inzidenzwert von 50 - 100 halten, soll im Einzelhandel zumindest ein sogenanntes "Terminshopping-Angebot" möglich sein, Museen und Zoos dürfen mit Terminen besucht werden. Sport könnte draußen zu zweit erlaubt sein, für Kinder sogar in Gruppen bis zu zehn Personen. Das gilt in NRW und damit auch in Essen seit dem 8. März.

Die nächsten Schritte - 14 Tage später

Grundlage für den vierten Schritt ist ein Inzidenzwert, der 14 Tage lang hält. Wenn er für zwei Wochen unter 50 liegt, darf die Außengastronomie wieder öffnen, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser dürften wieder Besucher:innen empfangen. Kontaktfreier Sport soll innen wieder erlaubt sein, Kontaktsport draußen.

Wenn in Ländern oder Regionen die Inzidenz für 14 Tage zwischen 50 - 100 liegt, darf die Außengastronomie auch öffnen. Ihr müsstet aber einen Termin buchen und wenn Ihr mit Personen anderer Haushalte an einem Tisch sitzt, brauchen alle einen negativen Corona-Test. Das gilt auch für Theater, Kinos und den Sport.

Schritt 5 - wieder 14 Tage später

Der fünfte Öffnungsschritt kann erfolgen, wenn der vierte Schritt 14 Tage gutgegangen ist. Bei Inzidenzen unter 50 sollen Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmer:innen wieder möglich sein und Kontaktsport soll auch in Innenräumen wieder möglich sein. Der ganze Einzelhandel unter denselben Bedingungen öffnen wie Supermärkte, wenn sich eine Inzidenz zwischen 50 - 100 hält.

Bei allen Öffnungsschritten gilt die Notbremse: Wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über den zuvor festgelegten Inzidenzwert steigt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die alten Regeln.

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© Land NRW
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Neue Corona-Maßnahmen: Das gilt außerdem

  • Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert
  • Ab April sollen auch Ärzte gegen Corona impfen dürfen, wann genau wird noch geklärt
  • Kontaktbeschränkungen: Zwei Haushalte dürfen sich mit insgesamt fünf Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit
  • Recht auf einen Gratis-Schnelltest pro Woche (Schüler:innen / Lehrer:innen und bestimmte Berufe öfter)

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