Corona in Essen: Das sind die aktuellen Regeln

Am Mittwoch, den 7. Juli, hat NRW-Gesundheitsminister Laumann überraschend weitere Lockerungen angekündigt. Da galt für uns in Essen schon die Inzidenzstufe 1, die bis dahin niedrigste Stufe mit den wenigsten Einschränkungen. Jetzt gilt Inzidenzstufe 0. Was das genau bedeutet, lest Ihr hier.

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Essen: Diese Corona-Regeln gelten aktuell bei uns

Großveranstaltungen, große Treffen und Feiern ohne Kontaktbeschränkungen: Mit den neuen Lockerungen ist schon jetzt vieles wieder erlaubt, was für einige von uns bis vor kurzem noch undenkbar schien. Discotheken dürfen wieder öffnen, Kirmes und Volksfeste werden mit relativ kleinen Auflagen wieder möglich. In vielen Bereichen fallen außerdem die Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und die Kontaktnachverfolgung weg.

Essen: Großer Öffnungsschritt mit neuer Inzidenzstufe 0

"Die neue Inzidenzstufe 0 ermöglicht eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche", sagte Laumann bei der Vorstellung der neuen Regeln. Sie gilt in allen Städten und Kreisen, in denen es an fünf aufeinanderfolgenden Tagen hintereinander höchstens zehn Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen gab. Sprich: Überall dort, wo die Corona-Inzidenz stabil unter 10 liegt. Bei uns in Essen ist das schon seit längerer Zeit der Fall. Bei Eintritt der neuen Regeln lag die Inzidenz schon seit dem 25. Juni unter 10.

Neu in Essen: An vielen Orten keine Maskenpflicht mehr

In vielen Bereichen gilt jetzt keine Maskenpflicht mehr. Stattdessen gibt es nur eine Empfehlung zum Tragen einer Maske und zum Abstandhalten. Die Maskenpflicht bleibt nur in den Bereichen, auf die Menschen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zwingend angewiesen sind. Das betrifft zum Beispiel Busse und Bahnen, Taxen, Geschäfte des Einzelhandels und Arztpraxen. Auch in Schulen bleibt es mindestens in den ersten zwei Wochen nach den Ferien bei der Maskenpflicht.

Kirmes, Disco und Volksfeste in Essen wieder möglich

Auch große Feste sind wieder erlaubt - allerdings nur, wenn neben der lokalen Inzidenz in der Stadt auch die landesweite Inzidenz unter 10 liegt. Akuell (Stand 9. Juli) ist das der Fall. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen aber alle, die nicht genesen oder geimpft sind, einen negativen Corona-Test vorzeigen.

Sogar die Discos und Clubs bei uns in Essen dürfen wieder öffnen. Alle mit denen wir bisher gesprochen haben, waren davon aber so überrascht, dass es noch etwas dauern wird. Einigen fehlt noch Personal, andere sind noch in Kurzarbeit, wieder andere sind einfach noch skeptisch und glauben nicht, dass die Corona-Zahlen lange genug niedrig bleiben, dass sich die Öffnung lohnt.

Alle Lockerungsschritte für die verschiedenen Inzidenzstufen im Überblick

Alle Regeln, die bei den jeweiligen Inzidenzstufen gelten (0 bis 4) findet Ihr unten in dem PDF-Dokument übersichtlich aufgeführt. Unmittelbar darunter stehen die Infos zu einer neuen Testpflicht für Urlauber - auch die solltet Ihr Euch noch anschauen.

Corona in Essen: Neue Testpflicht für Urlauber

Bei vielen Lockerungen wird an einer Stelle aber auch etwas genauer hingeschaut: Für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz waren, gilt jetzt eine Corona-Testpflicht. Am ersten Arbeitstag müssen alle, die nicht durchgeimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test vorzeigen oder unter Aufsicht durchführen. Wer krank war oder aus dem Home-Office zurückkehrt, muss das allerdings nicht.

Hier geht es zum Radio Essen-Corona-Bereich und allen aktuellen Infos zum Thema Corona in Essen.

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