Anzeige
Maskenpflicht in Schulen in Essen
Teilen:

Aktuelle Corona-Regeln für Essen: Diese Regeln gelten

Viele Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus gelten aktuell nicht, auch bei uns in Essen. Hier lest Ihr die aktuellen Regeln.

Veröffentlicht: Mittwoch, 01.03.2023 09:00

Anzeige

Neue bundesweite Corona-Maßnahmen gelten auch in Essen

Anzeige

In Essen und NRW gelten so gut wie keine Corona-Regeln mehr. An den meisten Stellen ist selbst die Maskenpflicht aufgehoben, zuletzt im ÖPNV und Fernverkehr. Auch die Isolationspflicht in NRW gilt nicht mehr. Nur noch wenige Orte müssen mit einigen Maßnahmen arbeiten.

Anzeige

Die aktuellen Corona-Regeln für Essen

Anzeige

Die aktuelle Regeln gelten noch nach dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz, das noch bis zum 7. April 2023 gültig ist. Im Grunde ist die einzige Maßnahme noch die Maskenpflicht für...

  • Besucher in Pflegeeinrichtungen (unter anderem Altenheime)
  • Patienten und Besucher in Krankenhäusern
  • Patienten und Besucher in Reha-Einrichtungen
  • Patienten in Arztpraxen und Zahnarztpraxen
  • Patienten in Dialyseeinrichtungen
Anzeige

"Bürgertests" in Essen nicht mehr für alle kostenlos

Anzeige

In NRW ist das Angebot an kostenlosen "Bürgertests" seit dem 30. Juni 2022 gemäß der Vorgaben des Bundes eingeschränkt. Zudem dürfen zunächst keine neuen Teststellen mehr im Land eröffnet werden. Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben nach der Verordnung des Bundes nun noch Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Haushaltsangehörige von Infizierten und Menschen, die sich freitesten wollen. Will man eine Veranstaltung in einem Innenraum aufsuchen oder hat man eine rote Corona-Warn-App, muss man drei Euro für einen Schnelltest bei einem Testcenter bezahlen. Der Staat zahlt die Differenz. Wer sich einfach so regelmäßig testen lassen will, muss komplett selbst bezahlen. Die Preise muss das Testzentrum draußen anschlagen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige