Unwetter-Hilfe in NRW: Landesregierung stellt Soforthilfepaket bereit

Die nordrhein-westfälische Regierung hat für die Betroffenen der Flutkatastrophe ein 200 Millionen Euro schweres Maßnahmenpaket veröffentlicht, das unbürokratisch und schnell bei den Menschen, Unternehmen, Landwirten und Kommunen ankommen soll.

© Land NRW

Das Maßnahmenpaket im Überblick

NRW-Ministerpräsident kündigt das Soforthilfepaket, das von der Landesregierung nun in den kommenden Tagen und Wochen an die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen verteilt wird, als "schnelle Hilfe" an. "Jetzt geht es darum, die größte Not zu lindern: unbürokratisch und schnell. Unser Soforthilfepaket steht. Die Hilfen können ab sofort beantragt werden, wie das bei uns in Essen funktioniert, lest Ihr hier. Die Auszahlungen können schnell erfolgen", so der Kanzlerkandidat der Union. Die Landesregierung unterteilt die Hilfe in vier Gruppen. Wir listen hier im Detail auf, wie das Soforthilfepaket sich zusammenstellt.

Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen sollen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt werden, die von existentieller Not betroffen sind. Die Landesregierung schreibt dazu: "Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. [...] Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben."

Die Auszahlung soll "rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen" Ziel sei es, dass noch in dieser Woche Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche Soforthilfen ausgezahlt werden können.

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige sind in weiten Teilen auch von der Unwetterkatastrophe betroffen gewesen. "Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden", teilt das Land NRW mit. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge sollen über die Kommunen gestellt werden.

Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Selbstverständlich hat auch der Landwirtschaftsbetrieb massive Schäden zu verzeichnen gehabt. Verlässliche Summen, wie viel Verluste auf Feldern oder Ställen allein gemacht wurden, sind nicht bezifferbar. Auch die Forstwirtschaft hat horrende Schäden gemeldet. Auch hier komme die Landesregierung den betroffenen Personen und Unternehmen entgegen. "Die Soforthilfe des Landes ist als erste, schnelle Liquiditätshilfe gedacht, um Schäden an überfluteten Gebäuden oder Grundstücken zu beseitigen. Vor dem Hintergrund der ermittelten Schäden werden weitere Unterstützungsleistungen zu prüfen sein", sagt Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Hilfe für Kommunen

Zuletzt zielt die Soforthilfe auch auf betroffene Städte, Gemeinden oder Kreise ab. Hier soll die nötige Infrastruktur einer Kommune wieder hergerichtet werden. Diese Beträge sollen pauschal ausgezahlt werden. "Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeindeverbände – beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffenen Gebiete", erklärt die Landesregierung.

Autor: Joachim Schultheis (mit lt/nrw)

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