Thomas-Cook-Pleite: Reisen für 2020 abgesagt - was Ihr wissen müsst

Der Reisekonzern Thomas Cook hatte im September offiziell Insolvenz angemeldet. Knapp zwei Monate später ist klar: Reisen für das Jahr 2020 werden nicht stattfinden. Das Wichtigste im Überblick.

Es war die Schocknachricht für über hunderttausend deutsche Urlauber: Thomas Cook hatte im September Insolvenz angemeldet. Reiseveranstalter wie Neckermann oder Bucher Last Minute mussten zeitgleich den Verkauf von Reisen stoppen. Nun folgt der nächste Hammer: Reisen für 2020 wurden vom Unternehmen ebenfalls abgesagt. Für Betroffene gibt es hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was passiert mit meiner gebuchten Reise?

Thomas Cook und ihre Tochterunternehmen - das sind Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature - konnten im September nicht mehr garantieren, dass Reisen, die am 23. und 24. September starten sollten, durchgeführt werden können. Außerdem wurde der Verkauf von Reisen im Online-Bereich bis auf weiteres gestoppt. Der Reiserechtler Paul Degott sagte der dpa, dass Betroffene fragen sollten, ob die Reise stattfinde oder es eine Erstattung der Reisekosten gebe. Der konkrete Anspruch auf Schadensersatz ist unter Experten bisweilen umstritten.

Nun teilte das Unternehmen mit, dass schon längst gebuchte Reisen für das Jahr 2020 ebenfalls abgesagt wurden. "Reisen der deutschen Thomas-Cook-Veranstalter mit Abreisedatum ab 1. Januar 2020 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden“, teilte das Unternehmen am 12. November in Oberursel bei Frankfurt mit. Bislang galt eigentlich ein Reisestopp bis Ende Dezember 2019.

Von der Absage betroffen sind Urlauber mit Pauschalreisen der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie über Thomas Cook International gebuchte Trips. Für den Zeitraum bis September 2020 hatten früheren Angaben zufolge etwa 660.000 Urlauber gebucht.

Was war mit der Fluggesellschaft Condor?

Wie eine Sprecherin im September erklärte, wurde der Flugbetrieb "ganz regulär" fortgeführt. Für Thomas-Cook-Reisende fand sich aus "rechtlichen Gründen" jedoch kein Platz bei Condor, mitgenommen zu werden. Allerdings war nicht wirklich garantiert, wie lange dieses Versprechen gilt. Denn: Condor hat einen Überbrückungskredit beantragt, der von der Bundesregierung geprüft werden muss.

Was steht mir als Betroffener zu?

Bei Pauschalreisen aus Deutschland springt ein Versicherer des Reiseveranstalters im Normalfall ein. Der bereits gezahlte Preis muss für ausfallende Leistungen und Aufwendungen für Rückreisen erstattet werden. Als Hinweis gilt: Die Kosten sollten so gering wie möglich gehalten werden, da nur "notwendige Aufwendungen" erstattet würden.

Thomas-Cook-Reisende stehen zurzeit vor einer ungewissen Zukunft.©
Thomas-Cook-Reisende stehen zurzeit vor einer ungewissen Zukunft.
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Im Falle des Konkurses eines Veranstalters, wie es Thomas Cook ist, werden einzig ausfallende Leistungen sowie Aufwendungen für Rückreisen erstattet. Falls Urlauber sich dazu entschließen, ihre Reise nicht abzubrechen, sondern weiter Urlaub und Verpflegung zahlen, erhalten sie kein Geld anschließend zurück. Falls Hotelleiter einen zwingen, das Hotel zu verlassen und die Unterkunft nochmal zu bezahlen, müssen Betroffene leider zahlen und darauf warten, dass der Versicherer diese Summe erstattet. Der muss übrigens genauso für Mehrkosten für Rückreisen oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft aufkommen.

Wie nun bekannt wurde, sollen Fahrgäste am Dezember entschädigt werden. Die Summe reiche aber lange nicht aus, alle Geschädigte voll auszuzahlen. Thomas Cook war nur bis 110 Millionen Euro beim Versicherer Zurich versichert. Im September waren alleine 140.000 Reisende zur Insolvenzzeit unterwegs, die Urlaube abbrechen mussten. Hinzu kommen auch die, die aufgrund des Reisestopps überhaupt nicht starten konnten, aber die Urlaubszeit gezahlt hätten.

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