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Stadt Essen appelliert auf öffentliches Grillen zu verzichten
© Kerstin Kokoska/WAZ FotoPool Essen
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Stadt Essen appelliert auf öffentliches Grillen zu verzichten

Angesichts der extremen Hitze und Trockenheit bittet die Stadt Essen alle Bürgerinnen und Bürger darum, aktuell freiwillig auf das Grillen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Veröffentlicht: Samstag, 27.06.2026 06:59

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Grillen im öffentlichen Raum in Essen nicht verboten - Stadt setzt auf Eigenverantwortung

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Die aktuelle Wetterlage im Ruhrgebiet sorgt für eine angespannte Situation in den städtischen Grünflächen und Parks. Bereits ein kleiner Funken oder herunterfallende Glut aus einem Grill können ausreichen, um das staubtrockene Gras oder nahegelegene Gebüsche zu entzünden. Solche kleinen Glutnester entwickeln sich bei der aktuellen Trockenheit rasend schnell zu größeren Flächenbränden, die nur schwer unter Kontrolle zu bringen sind.

Besonders gefährdet sind dabei nicht nur die weiten Parkanlagen, sondern auch alle Bereiche in der direkten Nähe von Wäldern. Die Stadt Essen bittet daher, auf das Grillen im öffentlichen Raum freiwillig zu verzichten.

Ein Verbot gibt es aber nicht, sagt Ordnungsdezernent Christian Kromberg:

„Wir sprechen derzeit kein generelles Grillverbot für den öffentlichen Raum aus. Angesichts der langanhaltenden Hitze und der extremen Trockenheit bitten wir die Menschen in Essen jedoch eindringlich, freiwillig auf das Grillen im Freien zu verzichten. Schon ein kleiner Funken kann ausreichen, um einen Wiesen- oder Vegetationsbrand auszulösen. Wer jetzt auf den Grill im Park verzichtet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Grünflächen und hilft dabei, gefährliche Brände zu verhindern.“

Die Stadt Essen setze bewusst auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

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Waldbrandgefahr in Essen ist hoch

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Unabhängig vom aktuellen Appell weist die Stadtverwaltung auf die strengen gesetzlichen Vorgaben hin, die für Waldgebiete gelten. In allen Wäldern ist das Grillen sowie jegliche Form von offenem Feuer grundsätzlich und zu jeder Zeit streng verboten. Zusätzlich muss ein Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand zwingend eingehalten werden, um das Übergreifen von Funkenflug zu verhindern.

Verstöße gegen diese Brandschutzregeln sind kein Kavaliersdelikt und können im Ernstfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Ebenso wichtig ist es, dass Waldwege und Zufahrten niemals durch parkende Autos blockiert werden, damit die Feuerwehr im Notfall ungehindert zum Einsatzort gelangt. Aktuell gilt für die Wälder im Ruhrgebiet die Waldbrandgefahrstufe 3, während der Index für Graslandfeuer bereits die Warnstufe 4 erreicht hat. Sollte dennoch ein Brand entdeckt werden, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden.

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