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Silvester in Essen: Darf ich böllern und was sonst noch erlaubt und verboten ist

Für die einen gehört ein Jahresabschluss mit Raketen einfach dazu, die anderen wollen die private Böllerei verbieten. Dieses Jahr ist durch die Corona-Pandemie vieles anders. Diese Regeln gelten.

Veröffentlicht: Donnerstag, 31.12.2020 09:30

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Essen: Feuerwerksverkauf ist verboten

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Auch Silvester soll in Deutschland zur stillen Nacht werden. Der Verkauf von Pyrotechnik wurde in diesem Jahr generell verboten, um die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht zu reduzieren und die Kapazitäten der Krankenhäuser zugunsten von Corona-Patienten zu schonen. Konkret verboten wurde bundesweit der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2, also das klassische Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Knaller oder Batterien. Für die Branche, die 95 Prozent ihrer Jahreserlöse im Dezember erwirtschaft, ein herber Verlust: Laut dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) gab es 2019 rund 130 Millionen Euro Umsatz. An Silvester und Neujahr gelten zudem bundesweit ein An- und Versammlungsverbot und auch das Alkoholverbot im öffentlichen Raum gilt weiter. Das bedeutet, dass das Glas Sekt zum Anstoßen auf das neue Jahr in der Wohnung getrunken werden muss. Bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung drohen Bußgelder.

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Darf trotz Verkaufsverbot geböllert werden?

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Der Feuerwerksverkauf ist zwar auch in Essen verboten, aber nicht ausdrücklich das Zünden von Raketen. Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen in Ländern und Städten. Bei uns in NRW gibt es kein grundsätzliches Böllerverbot. Allerdings verbietet die Corona-Schutzverordnung des Landes das Zünden auf belebten Straßen und Plätzen.

Die Stadt Essen appelliert, kein Feuerwerk zu zünden, ein Verbot gibt es aber auch hier nicht. Trotzdem gelten ein paar Regeln zum Böllern:

  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und auch Reet- und Fachwerkhäusern ist generell verboten.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II grundsätzlich weder aufbewahren noch abbrennen.
  • Genutzte Feuerwerkskörper sollten generell im Restmüll entsorgt werden. Hinweise des Herstellers sind bei der Entsorgung aber unbedingt zu beachten. Bei der Entsorgung sollte sichergestellt werden, dass die genutzten Feuerwerkskörper nicht mehr brennen oder glimmen. Ungenutztes Feuerwerk darf nur nach entsprechender Vorbereitung, sodass die Körper nicht mehr entzündlich sind, entsorgt werden.
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Darf ich Böller aus dem Ausland nutzen?

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Bekannt ist, dass im Grenzgebiet zu Deutschland manchmal auch illegal importierte Pyrotechnik über den Ladentisch wandert. Notärzte warnen vor dem Zünden solch nicht erlaubter Böller und Feuerwerkskörper. Diese enthalten laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Auch Pyrotechnik, die im Ausland legal ist, könne deutlich kraftvoller als in Deutschland zulässige Ware sein. Wenn nicht zugelassene Feuerwerkskörper gezündet werden, kann es zu schweren Verletzungen kommen: «Die Sprengwirkung solcher Produkte ist oft unbekannt oder unkalkulierbar», warnt Jan-Thorsten Gräsner, Notarzt und Sprecher bei der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.

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Darf ich Feuerwerk aus dem vergangenen Jahr nutzen?

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Wer noch Feuerwerk übrig hat, sollte es nicht mehr zünden, empfiehlt die BAM. Hintergrund ist, dass länger aufbewahrtes Feuerwerk durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verliert oder langsamer reagieren kann. Wer dann öfter anzündet, kann eine böse Überraschung erleben. Auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion verändern und schneller oder langsamer reagieren.

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Rücksicht auf Tiere

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Für viele Tiere ist die Silvesternacht purer Stress. Die Tierschutzorganisation Tasso e.V. gibt Tipps für Tierhalter, damit der Jahreswechsel so entspannt wie möglich vonstatten geht.

  • Ängstliche Hunde sollten schon einige Tage vorher nicht mehr freilaufen, damit sie nicht wegrennen, wenn sie sich durch einen Böllerknall erschrecken
  • Freigängerkatzen trauen sich in der Zeit des lauten Knallens oft nicht nach Hause oder verlaufen sich, weil sie aus Angst von ihren üblichen Wegen abweichen. Aus diesem Grund sollten sie zum Jahreswechsel am besten im sicheren Haus bleiben.
  • Tierhalter sollten Rückzugsmöglichkeiten für ihre tierischen Begleiter einrichten, geschlossene Fenster und heruntergelassene Rollläden dämpfen den Krach von draußen. Der laufende Fernseher oder Musik können ebenfalls dazu führen, dass die Geräusche von draußen weniger deutlich wahrgenommen werden. Weiterhin können sie den Eindruck von Normalität erwecken. Auf keinen Fall sollte den Tieren die Möglichkeit Geräusche zu hören genommen werden. Das führt eher dazu, dass sich die Angst noch verstärkt.
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Was darf ich an Silvester überhaupt noch?

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Laut Bundesregierung sind in der Silvesternacht private Zusammenkünfte des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt. Maximal dürfen sich dabei fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Im Gegensatz zum Verkaufsverbot von Erwachsenen-Feuerwerk dürfen Händler Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und sogenanntes Kinderfeuerwerk anbieten.

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