Sieben betrunkene E-Scooter-Fahrer in Essen

Am Wochenende haben Polizisten bei uns in Essen sieben betrunkene E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Sie hatten zwischen 1,1 und 2,0 Promille. Die Polizei weist noch einmal auf die Regeln für Elektro-Tretroller hin.

E-Scooter
© Radio Essen

Polizei Essen: Sieben Fahrer betrunken auf Elektro-Tretrollern unterwegs

Einer ist große Schlangenlinien gefahren. Der andere gerade noch vor einem Sturz vom Roller runter getaumelt. "Die betrunkenen Rollerfahrer waren wirklich nicht zu übersehen", sagt ein Polizeisprecher. Der Polizei sind in der Innenstadt und Rüttenscheid am Wochenende gleich sieben stark betrunkene Rollerfahrer aufgefallen. Alle waren zwischen 18 und 30 Jahren alt, heißt es. Und alle nicht mehr fahrtüchtig: Die Alkoholtests haben zwischen 1,1 und 2,0 Promille ergeben. Die Polizei führt diese Häufung vor allem auf Essen Original zurück. An den bisherigen Wochenenden gab es keine Probleme, heißt es. Die Roller stehen allerdings auch erst seit zweieinhalb Wochen bei uns in Essen.

Polizei Essen nennt Regeln für E-Scooter

Alle sieben betrunkenen Rollerfahrer haben der Polizei gesagt, dass sie die Regeln für die Elektro-Tretroller nicht kennen. Die Essener Polizei nimmt die Vorfälle deshalb zum Anlass noch einmal an die Regeln zu erinnern. Sie hat die wichtigsten Fragen mit Antworten veröffentlicht:


Welches Mindestalter wird benötigt? - Die Roller dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.

Benötigt man eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung? - Nein.

Dürfen Gehwege benutzt werden? - Nein, es muss der Radweg genutzt werden. Sollte es keinen geben, muss die Fahrbahn genutzt werden.

Besteht Versicherungspflicht? - Ja.

Dürfen zwei Personen auf dem Roller fahren? - Nein.

Darf ein Anhänger angehängt werden? - Nein.

Müssen Handzeichen gemacht werden, sollte kein Blinker vorhanden sein? - Ja.

Besteht Helmpflicht? - Nein, weil die Roller nicht schneller als 20 km/h fahren können.

Darf ein Handy benutzt werden? - Nein.

Gibt es eine Alkohol-/Betäubungsmittelgrenze? - Die Roller sind Kraftfahrzeuge nach dem Straßenverkehrsgesetz. Deshalb gelten die Regelungen wie beim Auto.

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