Sanktionen gegen Hartz-4-Empfänger zum Teil gekippt: Das sind die Reaktionen aus Essen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Harte Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind nicht zulässig. In Essen sind über 60.000 Menschen davon betroffen, einige davon wurden bereits vom Jobcenter bestraft.

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Jobcenter Essen darf nur noch 30 Prozent kürzen

Der Staat darf Hartz-IV-Empfängern nicht mehr so schnell und so weitreichend Leistungen kürzen. Grundsätzlich seien Sanktionen aber zulässig. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind vor allem die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden. Auch diese Kürzungen müssen aber in der abgemildert werden. Die Jobcenter bestrafen damit ihre Kunden, wenn sie sich nicht an Verabredungen halten oder ihre Auflagen nicht erfüllen. Vom Existenzminimum darf man kein Geld mehr abziehen. Das sagt der Mann, der die Klage eingereicht hatte. Er lebt in Thüringen - das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat aber Folgen für ganz Deutschland.

Hartz 4: In Essen beziehen es fast 90.000 Menschen

Bei uns in Essen waren viele Menschen sehr gespannt auf das Urteil, fast 90.000 Essener bekommen bei uns Hartz 4. Der Großteil davon könnte grundsätzlich noch arbeiten gehen und muss sich an verschiedene Vorgaben halten. Viele halten sich aber nicht an vereinbarte Termine oder lehnen mögliche Jobs ab, weshalb das Essener Jobcenter jährlich mehr als 11.000 dieser Sanktionen ausspricht. Urteile der Sozialgerichte zeigen aber auch, dass die Jobcenter oft zu Unrecht Bezüge kürzen.

So reagiert Essen auf die Reformen

Der Essener Sozialdezernent Peter Renzel ist zufrieden, dass Sanktionen grundsätzlich erlaubt bleiben: Die Jobcenter bräuchten sie, damit sich auch unwillige Empfänger aktiv an ihrer Qualifizierung beteiligen würden. Die Gesetze müssten jetzt angepasst, außerdem transparenter und besser umsetzbar werden.

Die Caritas hält dagegen: sie begrüßt die Ablehnung bestimmter besonders harter Sanktionen. Statt Leistungsempfänger unangemessen hart zu sanktionieren, sollte in die Qualität der Beratung und Vermittlung investiert werden. Außerdem fordert sie, dass die Sanktionsmöglichkeiten für Jugendliche ebenfalls überprüft werden sollen - sie seien noch härter.

Interview mit dem Verein BG45 das Hartz IV Netzwerk Essen e.V.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins beraten zum Beispiel in Rüttenscheid, Überruhr oder Borbeck Hartz IV-Empfänger. Wir haben mit Erika Biehn über das Urteil zu den Sanktionen gesprochen. Sie sagt: Es ist für viele Menschen eine Erleichterung - aber noch lange nicht für alle.

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