Polizei darf Bilder von Demos nicht auf Facebook posten

Die Polizei darf keine Fotos von Demonstrationen auf Sozialen Medien veröffentlichen. Sie hatte das nach einer Versammlung in Steele getan, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Zwei Männer haben dagegen geklagt und jetzt auch am Oberverwaltungsgericht Recht bekommen.

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Gericht: Fotos und Videos nur für Gefahrenabwehr zulässig

Die Polizei darf keine Fotos oder Videos von Demonstrationen auf Sozialen Medien veröffentlichen. Sie hatte Bilder einer Versammlung in Steele bei Facebook und Twitter gepostet, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Zwei Männer, die auf den Bildern zu sehen waren, haben dagegen geklagt und jetzt auch in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Recht bekommen.

Kläger bekommen auch in zweiter Instanz Recht

Die Aufnahmen hätten in das Versammlungsrecht eingegriffen, heißt es im Urteil. Foto- und Video-Aufnahmen bei Versammlungen könnten Demonstranten einschüchtern oder abschrecken, sagt das Gericht. "Das Versammlungsgesetz erlaube Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Darüber hinaus könne das beklagte Land sich auch nicht auf das Kunsturhebergesetz oder auf die allgemeine Befugnis zu staatlichem Informationshandeln berufen. Eine zeitgemäße polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit werde dadurch nicht unmöglich gemacht. Die Polizei könne über ein Versammlungsgeschehen auch ohne die in Rede stehenden Bilder informieren, ohne gänzlich auf eine Bebilderung zu verzichten."

Weil das Urteil auch Signalwirkung für ähnliche Fälle haben könnte, hat das Gericht Revision zugelassen. Damit könnte der Fall noch vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.

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