NRW-Soforthilfen: So geht die Förderung

Die Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen sind in NRW angelaufen. Die Nachfrage ist riesig. Laut Landesregierung sind bereits über 100.000 Anträge eingegangen. Wir erklären wie ihr an den Kredit kommt.

Über 700 Mitarbeiter des Landes prüfen die Anträge. Seit letztem Freitag (28.03.) können die Soforthilfen beantragt werden. Das Ganze geht noch bis Ende Mai. Laut der Landesregierung versucht man, so schnell wie möglich die Anträge zu bearbeiten und das Geld zu Überweisen. 

Wer darf einen Antrag auf Hilfe stellen?

Gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige und von Freiberuflern, einschließlich Künstler/innen dürfen Soforthilfe beantragen. Ein Betrieb darf dabei maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte).

Voraussetzung dabei ist, dass der Betrieb erhebliche finanzielle Einbußen wegen der Corona-Krise hat. Als Stichtag hat das Land NRW dabei den 1. März gesetzt. Sind nach dem Stichtag mehr als die Hälfte der Aufträge wegen der Covid-19-Pandemie weggebrochen können Hilfe beantrag werden. Alternativ kann auch der Vorjahresmonat als Vergleich herangezogen werden. Außerdem können zum Beispiel Geschäfte und Restaurants Kredite beantragen, die von einer Schließung wegen den Maßnahmen gegen Corona betroffen sind. Und schließlich auch alle, die einen finanziellen Engpass wegen der Krise haben.

Der Antrag geht komplett digital über die Seiten der Bezirksregierungen. Nicht mal eine Unterschrift wird benötigt und ausgedruckt werden muss auch nichts.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der maximalen Hilfe ist abhängig von der Größe des Betriebs. Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten können bis zu 9000 Euro beantragen, 15.000 Euro gibt es für Betriebe mit bis zu 15 Angestellten und die Maximalhöhe von 25.000 Euro gibt es für Betriebe mit bis zu 50.000 Euro.

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