NRW beschließt Ansammlungsverbot - Corona-Update 22.03.

Nach dem Gespräch zwischen den Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel ist klar: Es gibt ein Ansammlungsverbot.

© Foto: Land NRW

Was heißt Ansammlungsverbot?

  • Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden demnach grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
  • Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben.
  • Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - darunter Friseure und Kosmetikstudios - sollen geschlossen sein. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
  • Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
  • Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
  • Die Punkte gelten laut Laschet bis zum 19. April

Livestream der Landesregierung 22.03.

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