
Neue Hotline zum Thema Erbschaft in Essen
Das Amtsgericht Essen nimmt an einem Pilotprojekt des Landes zum Thema Erbschaft teil. Es gibt eine neue Hotline, an der erste allgemeine Fragen rund um dieses Thema nach dem Tod eines Menschen beantwortet werden. Dabei geht es zum Beispiel um Zuständigkeiten und Abläufe.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.04.2026 12:37
Amtsgericht Essen mit neuer Erbschafts-Hotline
Ab Mittwoch (15. April) können Essenerinnen und Essener unbürokratisch und schnell Fragen zu Nachlassangelegenheiten am Telefon klären. Essen ist eines von fünf Amtsgerichten in NRW, die im Rahmen eines Pilotprojekts der Landesregierung die neue Servicehotline anbieten. Anrufe bei den Amtsgerichten in Essen, Köln, Nettetal, Recklinghausen und Wuppertal werden dann im Rahmen des Pilotprojekts von einer zentralen Stelle beantwortet.
"Die beim ServiceCenter der Landesregierung angesiedelte Hotline beantwortet schnell, unkompliziert und kostenlos allgemeine Fragen zu Zuständigkeiten, Abläufen und Verfahren in Nachlasssachen“, informiert Markus Ausetz, der Präsident des Essener Amtsgerichts. "Mit dem neuen Service stellen wir uns für die Essener Bürgerinnen und Bürger in einer oft schwierigen Lebenssituation bürgerfreundlicher auf.“
In Nachlasssachen geht es um rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen. Das betrifft beispielsweise Testamentseröffnungen, die Ausstellung eines Erbscheins oder Erbausschlagungen. Um die Regelungen dieser rechtlichen Angelegenheiten müssen sich Bürgerinnen und Bürger oft in der emotional belastenden Situation nach dem Tod eines ihnen nahestehenden Menschen kümmern. Mit der neuen Servicehotline kann die Justiz eine bessere Unterstützung in dieser Lebenssituation leisten.
Neue Hotline in Essen beantwortet Fragen zur Erbschaft
Mit dem neuen Angebot setzt die Justiz in Nordrhein-Westfalen auf mehr Serviceorientierung und entlastet zugleich die Gerichte bei Standardfragen. Komplexere Anfragen oder solche, für die Aktenkenntnis erforderlich ist, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline direkt an das zuständige Nachlassgericht weiter. Hierdurch bleiben den Bürgerinnen und Bürgern erneute Anrufe und etwaige Wartezeiten erspart.
Erreichbar ist die Hotline beim Amtsgericht Essen montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr unter der Nummer (0201) 803-1113. Über eine Ausweitung des Angebots auf weitere Nachlassgerichte soll auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt entschieden werden.