Neue Coronaschutzverordnung: Das sind die Änderungen für Essen und NRW

Für Nordrhein-Westfalen ist eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht worden. Welche neuen Regeln es gibt und ab wann sie in Essen und NRW gelten, fassen wir hier für Euch zusammen.

© André Hirtz / FUNKE Foto Services

Neue Coronaschutzverordnung für Essen und Nordrhein-Westfalen

Es gibt eine neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Sie ist fünf Tage nach der Bund-Länder-Runde aktualisiert worden. Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Für die Gastronomie, den Sport- und Fitnessbereich und weite Teile des Freizeitbereichs gilt ab Donnerstag (13. Januar) die 2G-Plus-Regelung. Diese Personen brauchen keinen zusätzlichen Test:

- Wer schon eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten hat oder

- wer zweifach geimpft ist und sich in den letzten drei Monaten mit dem Coronavirus infiziert hat, also genesen ist,

- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie

- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können

  • Es reichen auch Selbsttests, die vor Ort unter Kontrolle z.B. des Personals durchgeführt werden. Die könnt Ihr dann direkt beim Fitnessstudio oder Restaurant machen.
  • Veranstaltungen in NRW, sowohl regionale als auch überregionale dürfen ab sofort stattfinden. Es dürfen jedoch nicht mehr als 750 Personen kommen.
  • Wie es sich mit Quarantäne- oder Isolationsregeln verhält, bleibt laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vorerst offen - man warte hier lieber die Empfehlungen des RKI (Robert Koch-Institut) ab.
  • Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestete Personen. Masken müssen sie auch nicht tragen.

Ab wann die Regeln in Essen und NRW gelten

Mit der neuen Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen setzt NRW im Wesentlichen die Corona-Maßnahmen aus der Bund-Länder-Runde um. Die neuen Regeln gelten ab Donnerstag, 13. Januar. Zum Teil stand zur Debatte, die neuen Corona-Regeln erst ab dem 15. Januar gültig zu machen. Damit war oft vor allem die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie gemeint.

Radio Essen-Service: Die Coronaschutzverordnung zum Download

Ihr könnt die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen kostenlos herunterladen und lesen. Sie ist vom 13. Januar an gültig und läuft am 9. Februar aus.

Am 24. Januar treffen sich Bund und Länder zu einer neuen Ministerpräsidentenkonferenz. Dann wollen sie über die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Omikron-Welle diskutieren.

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