
Weswegen wird der Schüler in Essen angeklagt?
Anfang September letzten Jahres herrschte Ausnahmezustand in Essen, die Polizei war im Großeinsatz. Ein 17 Jahre alter Schüler hat seine Lehrerin am Berufskolleg im Bildungspark im Nordviertel mit einem Messer attackiert. Die Lehrerin kam mit einer Stichverletzung ins Krankenhaus. Etwas später stellte sich heraus: Die Tat war mutmaßlich islamitisch motiviert. Der Schüler war der Polizei außerdem schon vorher aufgefallen.
Jetzt hat die Bundesanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie am 31. März Anklage gegen den Jugendlichen erhoben hat - wegen dreifachen versuchten Mordes. Außerdem werden ihm gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vorgeworfen.
Was genau wird dem Jugendlichen aus Essen vorgeworfen?
Der damals 17-Jährige aus Essen soll am 5. September 2025 zuerst mit einem Messer zu einer Grundschule gelaufen sein. Dort habe er auf einen Hausmeister eingeschlagen, den er kannte, und ihn mit Pfefferspray besprüht. Der Hausmeister habe sich aber gewehrt. Kurz darauf soll der Schüler dann zum Berufskolleg im Bildungspark gegangen sein. Da hat er seiner 45 Jahre alten Lehrerin mehrmals in den Oberkörper gestochen und sie so schwer verletzt. Der Schüler konnte flüchten. Er soll während seiner Flucht einem Obdachlosen auf offener Straße in den Rücken gestochen haben. Alle Opfer haben überlebt, wurden aber teils schwer verletzt.
Der Jugendliche soll auch noch auf der Suche nach weiteren Opfern gewesen sein. Dafür war er zweimal kurz hintereinander an der Alten Synagoge, aber "ohne indes aus seiner Sicht geeignete Tatopfer jüdischen Glaubens anzutreffen", so die Bundesanwaltschaft.
Letztendlich konnten Polizisten den 17-Jährigen durch einen Schuss ins Gesicht stoppen, er wurde schwer verletzt. Vorher soll er im Südviertel mit einem Messer auf sie zugelaufen sein.
Wie ging es weiter nach dem Messerangriff in Essen?
Ein Richter des Amtsgerichts in Essen hatte nach der Attacke Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Ende September hatte das Bundesgerichtshof in Karlsruhe dann einen neuen Haftbefehl erlassen, der den alten abgelöst hat. Darin wurde ihm unter anderem auch versuchter Mord vorgeworfen.
Jetzt wo die Anklage gegen den Schüler erhoben wurde, muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann dann ein Prozess starten könnte.
Die Tat hatte damals in ganz Deutschland für Aufregung gesorgt und auch einen neue Debatte über Sicherheit an Schulen entfacht. Erst kürzlich wurden außerdem eine Schülerin und ein Schüler von der Polizei Essen mit dem Preis für Zivilcourage ausgezeichnet. Sie hatten die verletzte Lehrerin versorgt, bevor der Rettungsdienst da war und sich damit selbst in Gefahr begeben.