Nach dem Tod von Film-Huhn Sieglinde: 615 Euro Schadenersatz

Für das 2017 totgebissene TV-Huhn Sieglinde bekommt die Besitzerin mehr Schadenersatz. Das hat das Landgericht entschieden. Sieglinde sei ein besonderes Tier mit Fernseherfahrung gewesen - und keine gewöhnliche Legehenne.

Große TV-Begabung

Kleve (dpa) - Das jähe Ende des TV-Huhns Sieglinde war brutal, jetzt bekommt wenigstens die Besitzerin mehr Schadenersatz: Der Halter eines Hundes, der das Huhn 2017 totgebissen hatte, müsse 615 Euro bezahlen, entschied das Landgericht Kleve am Freitag.

Die Vorinstanz hatte der Frau nur halb so viel Geld zubilligen wollen. Sieglinde hatte etwa für den in der ARD ausgestrahlten Film «Wir sind doch Schwestern» mit großem Erfolg vor der Kamera gestanden, wie die Besitzerin vor Gericht vortrug. Die Frau wollte ursprünglich sogar 4000 Euro sehen - während die Gegenseite im Prozess Zweifel anmeldete, ob das getötete Tier wirklich Sieglinde und nicht irgendeine beliebige Legehenne war.

Nun wurde amtlich festgestellt: Das vom Hund eines Spaziergängers zerfleischte Huhn war wirklich der tierische TV-Star: «Es war Filmhuhn Sieglinde und nicht Legehuhn Charlotte», resümierte der Vorsitzende. 4000 Euro fand er trotzdem nicht angemessen. Die Schadenersatzsumme errechnet sich aus 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und zehn Trainerstunden à 60 Euro, mit denen Sieglinde auf TV-Auftritte vorbereitet worden war.

Das Amtsgericht hatte der Besitzerin nur die Hälfte des festgestellten Wertes von Sieglinde zubilligen wollen (307,50 Euro), weil das Huhn frei auf dem Hof herumlief. Dem folgte das Landgericht nicht. Es könne nicht in der Verantwortung der Frau liegen, das Huhn gegen nicht angeleint herumlaufende Hunde zu schützen.

Die Hundeattacke vom Juni 2017 hat die Besitzerin traumatisch in Erinnerung: Sie habe auf ihrem Hof einen Stall ausgemistet, Sieglind» habe friedlich auf dem Hof gepickt, schilderte sie Ende 2019 am Rande der Verhandlung. Da sei der Hund angerannt gekommen, habe das Huhn regelrecht zerfetzt und sei dann mit Sieglinde im Maul noch eine Weile herumgelaufen. Der Besitzer konnte seinen Hund nicht stoppen. Als Entschuldigung habe er ihrem Mann einen Zehner angeboten. «Es ist doch nur ein Huhn» - der Satz soll gefallen sein. Die Frau war empört und in Tränen aufgelöst.

Ob Sieglinde künftig zu ersetzen sein wird, spielte vor Gericht beim Streit um die Höhe des Schadenersatzes durchaus eine Rolle. Für Hühner im TV sei Ruhe alles, hatte eine Tiertrainerin berichtet. Flatternde Hühner trauten sich Schauspieler sonst oft gar nicht anzufassen. Und Sieglinde sei die Ruhe selbst gewesen - ungewöhnlich gelassen, selbst in einer Filmszene als ein Auto direkt auf sie zufuhr. Für so begabte Tiere würden gern hohe dreistellige Gagen pro Drehtag bezahlt.

Schwierig für so ein Tier einen Ersatz zu finden, hatte auch das Gericht bei der Verhandlung eingeräumt. «Ja, es gibt keine Tierhandlung für Filmstars», hatte der Vorsitzende Richter eingeräumt. Und niemand könne vorhersagen, ob eine teure Hühner-Ausbildung auch zum Erfolg führe.

Mit dem höheren Schadenersatz hat die Besitzerin von «Sieglinde» nun immerhin genug Geld, um in Ruhe ein neues Tier mit TV-Begabung zu suchen: Für 615 Euro bekommt sie mehr als 40 Hühner.

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