Laschet kündigt weitreichende Lockerungen an - Corona-Update 06.05

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten haben sich auf mehrere Beschlüsse geeinigt. NRW-Ministerpräsident Laschet hat außerdem mehrere Lockerungen vorgestellt.

© Land NRW

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Schulministerin Yvonne Gebauer haben am Mittwoch, 6. Mai, in einem Pressebriefing erklärt, wie der Fahrplan für Nordrhein-Westfalen und speziell für Schulen und auch Kitas in Nordrhein-Westfalen aussieht.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Schulministerin Yvonne Gebauer äußern sich zu den neuen Corona-Beschlüssen für das Land NRW.

Ab Donnerstag, 7. Mai, sollen Grundschüler der vierten Klasse in NRW in die Klassenräume zurückkehren. Schulministerin Gebauer dazu: "Schulen haben von uns klare Vorgaben zur Hygiene und Schutzmaßnahmen erhalten.", sagte Schulministerin Gebauer. Ab 11. Mai tritt eine nächste Stufe in Kraft: In NRW wird der Präsenzunterricht tageweise in einem rollierendem System an Grundschulen für alle Klassen gestartet. "Es wird kleinere Lerngruppen geben, Klassen werden zumeist geteilt", sagt Gebauer. Das gilt ebenso für weiterführende Schulen. Das Ziel ist, alle Schülerinnen und Schüler, bis zum Sommer möglichst früh wieder in die Schulen zu bekommen. An Förderschulen gelten Ausnahmen.

Noch nicht ganz sicher ist, wie mit Kitas verfahren werden muss: Nähere Informationen wird NRW-Familienminister Joachim Stamp im Laufe der Woche vorstellen. Er kündigte im Vorfeld schon an, dass NRW möglicherweise einen Alleingang starten würde.

Gastronomie darf aufatmen - Öffnung ab 11. Mai

Auch das bislang wenig beachtete Gastronomie-Gewerbe wird in den Lockerungen beachtet. Ab dem 11. Mai dürfen Gaststätten in NRW wieder öffnen. Das gilt sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich. Das kündigte Ministerpräsident Laschet an. Nähere Informationen soll es mit Wirtschaftsminister Pinkwart am Donnerstag, 7. Mai, geben.

Das sind die Lockerungen für NRW im Schnellüberblick

  • Handel und Dienstleistung: 800 Quadratmeter-Regel für Läden gilt ab 11. Mai nicht mehr - unter Abstandsgebot gilt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter
  • Gastronomie und Tourismus wird wieder starten: Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs ab 11. Mai
  • Touristische Aufenthalte, Individualreisen mit Wohnsitz in NRW sind wieder erlaubt
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen,
  • Sport und Freizeit: Ab Donnerstag, 7. Mai, ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel möglich, ab Montag dürfen Fitnessstudios, Tanzstudios und Sportvereine wieder den Betrieb aufnehmen
  • Ab 20. Mai werden Freibäder öffnen, ausgenommen sind Spaßbäder
  • Ab 30. Mai ist die Ausübung von Sportarten von Kontaktsportarten und in Hallen wieder möglich, sportliche Wettbewerbe sind ab 30. Mai wieder zulässig,
  • Für Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos sollen ab 30.Mai ermöglicht werden, dass sie offen sind
  • Für Großveranstaltungen gilt bis 31. August ein Verbot
  • Es sollen aber Versammlungen zugelassen werden, wenn Veranstalter Mindestabstände einhalten und strenge Schutzkonzepte (für bspw. Fachmessen/Fachkongresse) möglich machen.
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen, die Kontaktbeschränkungen gelten in NRW bis zum 5. Juni

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