Nach Amokfahrt in Essen: Angeklagter muss in die Psychiatrie

Nach der Amokfahrt an Silvester in Borbeck und Bottrop ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss dauerhaft in die Psychiatrie. Er ist in der Silvesternacht in mehrere Menschengruppen gefahren.

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Urteil zu Amokfahrt in Essen

Auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie. So lautet das Urteil des Essener Landgerichts zur Amokfahrt an Silvester. Genauso hatten es Staatsanwaltschaft und Verteidiger gefordert. Der Angeklagte ist schizophren und sitzt schon seit einiger Zeit in der geschlossenen Psychiatrie. Er hatte gestanden absichtlich mit dem Auto in mehrere Menschengruppen gefahren zu sein. Er wollte gezielt Ausländer überfahren, um einen Terroanschlag zu verhindern. Das Gericht spricht von einer "Wahnvorstellung" des Angeklagten. Es sieht keinen rechtsradikalen Hintergrund. Aufgrund seiner Erkrankung gilt der Angeklagte als schuldunfähig. In der Psychiatrie wird nun regelmäßig der Gesundheitszustand des Mannes überprüft. Es ist also möglich, dass er bis ans Ende seines Lebens in der geschlossenen Abteilung bleiben muss. Genauso könnte das aber bei einer positiven Prognose auch gelockert werden.

Gericht Essen Amokfahrt Silvester
© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
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Schock in Silvesternacht in Essen

Der Mann war 12 Mal in Menschengruppen gefahren. Die meisten Attacken waren in Bottrop. Außerdem in Borbeck, unter anderem an einer Haltestelle an der Schloßstraße. Bei der Amokfahrt wurden insgesamt 14 Menschen verletzt, eine Frau lebensgefährlich.

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