Krankenversicherung in Essen: Beiträge steigen - Das könnt Ihr tun!

Viele Menschen in Essen müssen jetzt mehr für ihre Krankenversicherung zahlen. Die Beiträge bei knapp der Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind gestiegen. Was Ihr dagegen tun könnt.

Mann beim Unterschreiben des Heil- und Kostenplanes
© Jürgen Fichie/Fotolia

Sonderkündigungsrecht für einige Menschen in Essen

Ist der monatliche Beitrag für die Krankenkasse bei Euch gestiegen? Der allgemeine Beitragssatz ist einheitlich geregelt und liegt bei 14,6 Prozent. Von den gut 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hat aber mittlerweile fast jede zweite ihren Zusatzbeitrag erhöht. Den kann jede Krankenkasse selbst festlegen. Je nachdem, wie sehr Eure Krankenkasse den Beitrag erhöht hat, und wie hoch Euer Bruttoeinkommen ist, kann das eine niedrige dreistellige Summe im Jahr sein. Die müsst Ihr dann ab sofort mehr zahlen oder zumindest die Hälfte davon - die andere Hälfte zahlt bei Festangestellten der Arbeitgeber. Wenn Ihr nicht mehr zahlen wollt, könnt Ihr die Krankenkasse wechseln. Denn es gibt ein Sonderkündigungsrecht, sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Hier findet Ihr eine Liste mit den Zusatzbeiträgen der einzelnen Krankenkassen.

Krankenkasse wechseln in Essen - Wie geht das?

Wenn Ihr in Essen die Krankenkasse wechseln wollt, weil sie den Zusatzbeitrag erhöht hat, könnt Ihr das bis zum Ende des Monats tun, in dem der neue Betrag gilt. Das geht, egal wie lange Ihr schon bei der Krankenkasse seid - denn Ihr habt ein Sonderkündigungsrecht. Nur eine Ausnahme gibt es, sagt die Verbraucherzentrale NRW: Wer einen speziellen Tarif zur Absicherung des Krankengeldes abgeschlossen hat, kann frühestens kündigen, wenn die dreijährige Bindungsfrist abgelaufen ist.

Was tun wenn Ihr die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst habt? Wer mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Frist für die Künidgung liegt hier bei zwei Monaten zum Monatssende. In bestimmten Fällen, zum Beispiel, wenn Ihr den Arbeitgeber wechselt, müsst Ihr nicht erst zwölf Monate versichert gewesen sein, um zu kündigen.

Wirklich kündigen müsst Ihr aber gar nicht. Es reicht, eine neue Krankenkasse auszuwählen. Die übernimmt dann den ganzen Bürokratiekram für Euch und klärt alles mit der alten Krankenkasse. Solange zahlt Ihr den neuen Zusatzbeitrag an die bisherige Krankenkasse.

Das sollten alle in Essen vor dem Wechsel der Krankenkasse beachten

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge kann ein guter Grund dafür sein, die Krankenkasse zu wechseln. Es sollte jedoch nicht der einzige Grund sein, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Es sei sinnvoll, vorher die Leistungen der Krankenkassen zu vergleichen. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen größtenteils identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen, auch Satzungsleistungen genannt. Das können Vorsorgeangebote sein, Reiseimpfungen, Bewegungsprogramme, Osteopathie oder spezielle Leistungen für Schwangerschaft und Kinder.

Noch mehr wichtige Tipps zum Wechsel der Krankenkasse findet Ihr hier.

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