In Essen und ganz NRW: Weitere Corona-Lockerungen angekündigt

Das Land NRW hat völlig überraschend neue Corona-Lockerungen angekündigt. Sie sollen schon ab Freitag, den 28. Mai gelten. Auch die neuen Regeln richten sich nach der Inzidenz, es gibt drei unterschiedliche Stufen.

© Land NRW

Auch in Essen: Diese neuen Corona-Regeln gelten bald

Ab Freitag, den 28. Mai, gelten in ganz NRW drei neue Inzidenz-Stufen: 100, 50 und 35. Unter 35 werden unter anderem die Kontaktregeln deutlich gelockert und sogar wieder Clubs und Diskotheken öffnen. Begründet wird die neue Regelung mit den sinkenden Infektionszahlen, dem Fortschritt beim Impfen und der Saisonalität, also dem besseren Wetter und den Erfahrungen aus dem Sommer letzten Jahres. Die dritte Welle sei endgültig gebrochen, sagte Gesundheitsminister Laumann.

Wichtig für Eltern in Essen: Lockerungen an Kitas und Schulen

Zunächst unabhängig von der Inzidenz sollen die Kitas in NRW ab dem 7. Juni wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Die Kinder werden also wieder in der vollen Stundenanzahl betreut und die strikte Gruppentrennung fällt weg. Schon eine Woche vorher, also ab Montag, den 31. Mai sollen die Schulen wieder in den täglichen Präsenzunterricht wechseln, und zwar alle Schulformen. Hier bleibt die Voraussetzung eine stabile Inzidenz unter 100, die wir in Essen aber seit Tagen schon haben.

Essen: Lockerungen in Freizeit, Sport, Party & Co.

Wenn sich die Inzidenz in Essen weiter so entwickelt wie zuletzt, sind bald schon Lockerungen möglich, die vor wenigen Wochen noch undenkbar schienen. Aktuell liegt die Inzidenz bei uns um 50 - wenn sie stabil unter 35 liegt, dürfen sogar Clubs und Discos öffnen. Kontaktsport in der Halle wird erlaubt. Indoor-Spielplätze dürfen schon bei einer stabilen Inzidenz unter 50 öffnen, das könnte bei uns schon kommende Woche der Fall sein. Auch für Theater und Kinos sind schnelle Öffnungen denkbar. Alle Lockerungen für die jeweiligen Inzidenzen findet Ihr im Überblick in dem Dokument unten.

Essen: Die wichtigsten Änderungen, die schon ab Freitag (28. Mai) gelten

Treffen im öffentlichen Raum

  • mit zwei Haushalten ohne Begrenzung der Personen-Anzahl (bisher nur maximal 5 Personen, plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre)

Kultur

  • Konzerte auch in Innenräumen möglich (bisher nur draußen), außerdem die Öffnung von Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (negativer Test nötig). Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb draußen ohne Personenbegrenzung möglich, sowie in Innenräumen mit 20 Personen. Ein negativer Test wird benötigt. Gesang und Blasinstrumente nicht erlaubt. Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten etc. weiter nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Sport

  • Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen (bisher 20 Personen). 500 Zuschauer möglich, hier fällt nur die prozentuale Kapazitätsbegrenzung weg (bisher nur 20 Prozent der Kapazität nutzbar)

Freizeit

  • Zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten (Minigolf etc.) sind ab Freitag auch Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und negativem Testergebnis möglich.

Einzelhandel

  • Zusätzlich zum Wegfall des Termins auch kein negatives Testergebnis mehr nötig. Die Begrenzung der Personen bleibt aber bei 1 Person pro 20 qm.

Tourismus/Übernachtungen

  • Die Begrenzung zur Auslastung auf 60 Prozent bei den Hotels fällt weg. Busreisen sind mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Messen und Ausstellungen

  • mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept wieder möglich (bisher nicht erlaubt)


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