
© Kostas Mitsalis / Radio Essen
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Impfen in der Umkleidekabine der Eishalle Essen West
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Essen: Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Co. brauchen Impfnachweise
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In Essen müssen Mitarbeiter in medizinischen Berufen ihren Impfnachweis vorlegen. Ab morgen gilt die Impfpflicht dann ganz offiziell. Die gilt dann zum Beispiel für Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Arztpraxen. Ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden dürfen oder in den letzten drei Monaten Corona hatten. Die Arbeitgeber müssen alle ungeimpften Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden. Dafür hat die Stadt ein Meldeformular eingerichtet. Einen Link dazu findet Ihr hier.
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