Impfpflicht in Essen startet - Medizinisches und pflegerisches Personal muss geimpft sein

In Essen müssen Mitarbeiter in medizinischen und pflegerischen Berufen geimpft sein. Sonst muss der Arbeitgeber die ungeimpften Mitarbeiter an die Stadt melden.

© Kostas Mitsalis / Radio Essen

Essen: Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Co. brauchen Impfnachweise

In Essen müssen Mitarbeiter in medizinischen Berufen ihren Impfnachweis vorlegen. Ab morgen gilt die Impfpflicht dann ganz offiziell. Die gilt dann zum Beispiel für Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Arztpraxen. Ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden dürfen oder in den letzten drei Monaten Corona hatten. Die Arbeitgeber müssen alle ungeimpften Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden. Dafür hat die Stadt ein Meldeformular eingerichtet. Einen Link dazu findet Ihr hier.

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