Im Namen des Gesetzes: NRW sucht neue Schöffen

Schuldig oder nicht schuldig? Die Frage klären bei Gericht nicht nur Hauptamtliche Richterinnen und Richter, sondern auch Laien. Die sogenannten Schöffinnen und Schöffen werden nun gesucht.

Alle fünf Jahre werden Schöffinnen und Schöffen neu gewählt und berufen. In diesen Tagen finden wieder Wahlen statt. "Es ist eines der schönsten Ämter, die man haben kann", sagt Michael Haßdenteufel, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung der Schöffinen und Schöffen in Nordrhein-Westfalen und selbst seit vielen Jahren Schöffe. Auch wenn er zugibt, dass nicht alles schön sei: Man greife immer in das Leben anderer Menschen ein - sowohl in das der Angeklagten, als auch in das der Opfer. Und es verändere das eigene Leben.

Rund 10.000 neue Schöffen gesucht

In NRW werden ungefähr 10.000 Schöffinnen und Schöffen gebraucht - doppelt so viele Bewerber sind nötig, damit die Wahlausschüsse an den Gerichten auch eine echte Wahl haben. Kommen nicht genügend Bewerber zusammen, muss die Kommune per Zufallsverfahren die fehlenden Kandidaten ermitteln. So kann es passieren, dass jemand gegen seinen Willen das Schöffenamt übernehmen muss. In unserem Bundesland trifft das laut Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen auf etwa 20 Prozent der Schöffen zu.

Das sind die Voraussetzungen fürs Schöffenamt

Die Voraussetzungen sind: Man muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ausreichend Deutsch sprechen, um der Verhandlung folgen zu können. Außerdem muss man zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, innerhalb der vergangenen zehn Jahre nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein und es darf kein strafrechtliches Verfahren gegen den Kandidatin oder den Kandidaten laufen. Eine Insolvenz ist ebenfalls tabu. Ist man schon Richter, Rechtsanwalt oder arbeitet in irgendeiner anderen Form für die Justiz, kommt man als Schöffin oder Schöffe auch nicht in Frage. Pro Jahr kommen auf einen Schöffen etwa zwölf Verhandlungstage zu. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber den Betroffenen von der Arbeit freistellen.

Michael Haßdenteufel schätzt an seinem Ehrenamt, dass er mit den Berufsrichterinnen und -richtern auf Augenhöhe über die Frage "schuldig oder nicht-schuldig" und auch über das Strafmaß entscheiden kann. "Gegen die Stimmen der Schöffinnen und Schöffen kann keiner verurteilt werden", sagt er. Weitere Informationen zum Schöffenamt findet ihr hier.

Autor: José Narciandi

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