Germanwingsabsturz: Klage abgewiesen, der Staat ist zuständig

Das Essener Landgericht hat heute eine Klage der Angehörigen des Germanwings-Absturzes abgewiesen. Sie fordern von der Lufthansa und der Flugschule, in der der Pilot ausgebildet wurde, mehr Geld.

© Till Schwachenwalde / Radio Essen

Klage am Essener Landgericht nach Flugzeugabsturz abgewiesen

Das wird eine neue Enttäuschung für die Angehörigen der Opfer des Flugzeugabsturzes vor 5 Jahren sein. Damals steuerte der Co-Pilot die Maschine auf dem Wege von Spanien nach Deutschland gegen einen Berg in den französischen Alpen. Alle 150 Menschen an Bord starben. Mit in der Maschine saßen auch Schüler und Schülerinnen nach ihrem Klassenausflug aus einer Schule in NRW. Deshalb landete die Klage der Angehörigen auch vor dem Essener Landgericht. Die Richter lehnten die Klage heute aber ab. Sie sagen, für die Prüfung der Flugtauglichkeit sind nicht die Fluggesellschaft oder die Flugschule zuständig, sondern der Staat, also das Bundesluftfahrtamt.

Angehörige können sich weiter wehren

Gegen das Urteil heute am Essener Landgericht können die Angehörigen noch Berufung einlegen. Damit müssen sie vor das Oberlandesgericht in Hamm gehen. Sie können aber auch entscheiden, dass sie den Staat verklagen. Der Absturz bleibt ein tragisches Kapitel. Der Co-Pilot soll psychische Probleme gehabt haben und das Flugzeug absichtlich gegen den Berg gesteuert haben. Das hatten damals die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Die Lufthansa hatte den Angehörigen danach bereits Schmerzensgeld gezahlt.


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