Essen: Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht entfallen ab sofort

Überall in Deutschland werden die Corona-Maßnahmen nach und nach zurückgefahren. Nun gibt es auch hier in Essen einige Änderungen.

© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services

Corona in Essen: Maskenpflicht in Bus und Bahn fällt weg

Beim Thema Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr zieht Nordrhein-Westfalen - und damit auch Essen - mit. So entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Bussen und Bahnen der Ruhrbahn seit dem 1. Februar 2023. Diese Regel hatte mit am längsten Bestand und stand bis vor wenigen Monaten auch nie so richtig zur Debatte. Nun ist es soweit. Nachdem das Fehlen einer Maske im ÖPNV zuletzt noch bis zu 150 Euro gekostet hat, ist dies nun eben hinfällig. Dennoch empfiehlt es sich, vor allem bei typischen Corona-Symptomen, weiterhin eine Maske zu tragen. Zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz anderer.

Wer in Essen Corona hat, muss nicht mehr in die Isolation

Zuletzt war es so, dass Essenerinnen und Essener mit einem positiven Corona-Test für fünf Tage in die Isolation mussten. Danach endete die Isolationspflicht automatisch. Nun fällt auch diese Pflicht weg. Der Wegfall diverser Corona-Regelungen führt allerdings auch dazu, dass sich an den Schulen und Kitas etwas ändert. Die Stadt Essen erklärt dazu:


Da die Regelungen zu anlassbezogenen Testungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert werden, wird auch die Lieferung von Selbsttests an Kitas zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar) eingestellt. Bei Bedarf kann sie jederzeit wieder aufgenommen werden. Vorhandene Bestände an Tests können Kitas weiter an Eltern ausgeben, wenn das Ablaufdatum nicht überschritten ist. Auch an den Schulen können noch vorhandene Schnelltests an die Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal ausgegeben werden. (Selbst-)Testungen können weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen, ebenso wie das Tragen von Masken zum Eigen- und Fremdschutz. Wer krank ist, sollte nicht die Kita oder die Schule besuchen.



Diese Corona-Regeln gelten in Essen weiterhin:

Mit dem Aufheben der Maskenpflicht im ÖPNV und der Isolationspflicht sind nur noch wenige Maßnahmen übrig, die bei uns gelten. Welche das sind haben wir euch hier aufgelistet:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet. 

Hier geht es zur aktuellen Coronaschutzverordnung

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