Essen: Folgen des Corona-Virus bei Gerichten und Anwälten

Immer häufiger beschäftigen sich die Gerichte und Essener Anwälte mit den Folgen der Einschränkungen durch das Corona-Virus. Unternehmer und Gastronomen sitzen in der Klemme und fordern Entschädigung.

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Einschränkungen durch Corona-Virus führen zu Rechtsstreitigkeiten

Vor allem Unternehmer und Gastronomen beginnen sich gegen die Schließung ihrer Geschäfte zu wehren. Sie mussten dadurch zum Teil große Umsatzeinbußen hinnehmen und fragen sich jetzt, ob sie dafür eine Entschädigung bekommen können. Bei der Anwaltskanzlei Kümmerlein in Rüttenscheid sind da schon Anfragen im zweistelligen Bereich eingegangen und es könnten noch mehr werden.

Das Problem für viele Unternehmer ist, dass ihre Versicherungen nicht zahlen wollen und auf einen möglichen Entschädigungsanspruch vom Staat verweisen. Den müssten die Unternehmer aber erst einmal einklagen. Die Frist dafür ist vom Gesetzgeber auf 3 Monate nach Schließung fest gesetzt und läuft Mitte Juni aus. Die Rechtslage dafür ist aber auch noch recht unklar, ein Erfolg hänge von der Argumentation ab, sagte ein Anwalt auf Radio Essen-Nachfrage. Ein anderer Anwalt bestätigte, es könne durchaus ein Anspruch geltend gemacht werden.

Verwaltungsgericht mit Eilanträgen gut beschäftigt

Am Verwaltungsgericht gingen in den Tagen des Lockdown zahlreiche Eilanträge ein. Ein Sprecher sagte auf Radio Essen-Nachfrage, das seien deutlich mehr gewesen als üblich. Ein Segelboot-Besitzer wollte zum Beispiel nicht hinnehmen, dass er nicht auf dem Baldeneysee segeln gehen darf und stellte einen Antrag bei Gericht. Der wurde aber abgewiesen. Erfolg hatte hingegen der Antrag auf Besuchsrecht der Eltern eines 4-jährigen schwer behinderten Kindes. Das Gericht ließ den Besuch im Pflegeheim unter den entsprechenden Hygienemaßnahmen zu.

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