Essen: Diese Corona-Regeln gelten aktuell

Die Stadt Essen hat fünf Werktage in Folge eine Inzidenz von unter 100. Dadurch gelten seit Freitag (21. Mai) deutlich lockerere Corona-Regeln als vorher.

Diese Lockerungen gelten seit Freitag, dem 21. Mai

Seit Samstag (15.05.) gilt bei uns in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Darin stehen mehrere Lockerungs- und Öffnungsschritte. Diese gelten für alle Städte und Gemeinden, die eine 7-Tage-Inzidenz verlässlich unter 100 (an fünf aufeinander folgende Werktagen) haben. Dort können die lockereren Regeln ab dem übernächsten Tag in Kraft treten. Bei uns in Essen ist das seit Freitag, 21. Mai, der Fall.

Folgende Lockerungen sind in Kraft getreten:

Außengastro darf öffnen

Unter folgenden Regeln dürft Ihr Euch an einen Tisch in der Außengastro setzen:

  • Gäste und Servicepersonal brauchen einen negativen Corona-Schnelltest, dessen Ergebnis nicht älter sein darf als 48 Stunden
  • es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, erlaubt sind fünf Personen aus zwei Haushalten oder ein Haushalt und eine weitere Person. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Personen mit einem vollständigen Impfschutz. Sie dürfen zusätzlich dabei sein.

Einzelhandel darf wieder öffnen

Auch für den Einzelhandel gibt es entscheidende Lockerungen. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen mit einer Begrenzung von jeweils einem Kunden pro 20 qm Verkaufsfläche. Kunden dürfen ohne vorherige Terminvergabe kommen, benötigen aber einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder den Nachweis, dass sie genesen oder einen vollständigen Impfschutz haben.

Konzerte im kleinen Rahmen sind erlaubt, Museen öffnen wieder

Auch Kulturveranstaltungen sind in einem abgespeckten Rahmen erlaubt. Unter anderem dürfen Konzerte mit maximal 500 Personen unter freiem Himmel stattfinden. Voraussetzungen sind, dass jeder Besucher ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen kann und auf einem festen Sitzplatz sitzt. Auch Museen, Ausstellungen etc. dürfen öffnen und pro 20 qm einen Besucher einlassen. Für diese Besuche muss jeweils vorab ein Termin vereinbart werden.

Das ist beim Sport wieder erlaubt

Bis zu 20 Personen dürfen auf Sportanlagen unter freiem Himmel kontaktfreiem Sport nachgehen. Kontaktsport ist Kindern bis einschließlich 14 Jahren gestattet, wenn die Gruppen nicht größer als 20 Kinder sind. Ansonsten gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Auch Zuschauer sind unter freiem Himmel wieder zugelassen, wenn sie, wie bei Konzerten, auf einem festen Platz mit Sitzplan sitzen und ein negatives Testergebnis, Genesung oder vollständigen Impfschutz nachweisen können. Es dürfen 20% der Sitzplätze belegt werden, maximal 500 Personen. Auch Minigolfanlagen, Kletterparks oder Hochseilgärten können unter freiem Himmel öffnen, ebenfalls mit negativem Testergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, mit begrenzter Besucheranzahl, negativem Testergebnis und ohne Liegewiese.

Diese Dienstleistungen sind wieder erlaubt

Körpernahe Dienstleistungen sind unter Beachtung der Hygienevorgaben wieder möglich. Dazu zählen u.a. Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tättowierer, Piercer. Für den Besuch ist kein Schnelltest nötig, auch nicht bei Friseur- und Fußpflegebesuchen.

Tourismus eingeschränkt möglich

Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind ab Sonntag, den 16.05. wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis oder der Nachweis, genesen zu sein oder einen vollständigen Impfschutz zu haben. Auch Hotels dürfen für private Übernachtungen wieder öffnen, auch mit negativem Test und maximal 60 Prozent Auslastung.

Kitas und Schulen

Im Bereich der Schulen und Kitas ändert sich zunächst nichts: Es bleibt weiterhin beim Wechselunterricht; in den Kitas gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb.

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