Essen: Diese Corona-Regeln gelten ab Dezember

Bund und Länder haben die Corona-Regeln noch einmal verschärft. Unter anderem dürfen sich im Dezember noch einmal weniger Menschen treffen. Außerdem wird die Maskenpflicht strenger.

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Teil-Lockdown in Essen wird verlängert

"Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Zahl der Corona-Fälle ist in den letzten Wochen nicht so stark zurück gegangen, wie erhofft. Das Ziel ist deutschlandweit ein Inzidenzwert von 50 Neuansteckungen pro Woche auf 100.000 Einwohner. Der Teil-Lockdown wird deshalb mindestens bis 20. Dezember verlängert. Im nächsten Schritt dann aber wohl auch bis Ende des Jahres. Damit bleiben die folgenden Einrichtungen weiter geschlossen:

  • Restaurants, Kneipen und Cafés, hier dürfen aber Speisen geliefert oder abgeholt werden
  • Theater, Opern, Museen, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Trödelmärkte, Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks und andere Freizeiteinrichtungen (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten und Bordelle
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb auf uns in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

Essener müssen Kontakte weiter reduzieren

Jeder sollte Kontake, die nicht unbedingt nötig sind, vermeiden. Ab 1. Dezember ist es außerdem nur noch erlaubt sich privat mit maximal fünf Personen zu treffen. Diese dürfen aus maximal zwei Haushalten kommen. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar wird diese Regel etwas gelockert. Dann dürfen sich maximal zehn Menschen treffen. Es geht aber auch da um Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis.

Maskenpflicht in der Innenstadt von Essen?

In geschlossenen Räumen, in denen es Besuchs- und Publikumsverkehr gibt, muss jeder eine Maske tragen. Das gilt zum Beispiel weiter für Bus und Bahn. Außerdem soll es auch an belebten Orten, wie zum Beispiel den Fußgängerzonen in den Innenstädten eine Maskenpflicht geben. Die Entscheidung darüber liegt bei den Städten. In Essen gibt es eine solche Maskenpflicht in der Fußgängerzone bisher nicht. Darüber hinaus wird die Maskenpflicht aber auf die Bereiche vor Supermärkten und Geschäften erweitert, also unter anderem auch auf die Parkplätze davor.

Weniger Kunden in den Läden in Essen

Für den Einzelhandel gibt es außerdem eine stärkere Beschränkung bei der Anzahl der Kunden im Laden. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter ist eine Person pro 10 Quadratmeter erlaubt, für größere Geschäfte auf der übrigen Fläche eine Person pro 20 Quadratmetern. Einkaufszentren wie der Limbecker Platz und das Allee-Center in Altenessen müssen darauf achten, dass es drinnen keine längeren Schlangen gibt.


Strengere Regeln für Hotspots - Essen nicht weit entfernt

Für Städte und Kreise mit besonders vielen Corona-Fällen sollen die Regeln noch strenger sein. Das gilt für Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert über 200. Dann "sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen". Außerdem müssten die Kinder in Schulen ab der 8. Klasse in den Schichtbetrieb gehen und digitaler Unterricht stattfinden. Essen liegt mit Stand vom 25. November bei einer Inzidenz von knapp 190, also knapp unter der Grenze.

Regeln für Silvester

Auch für Silvester gibt es Regelungen. Bund und Länder empfehlen auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen gibt es ein Böllerverbot, damit sich dort keine größeren Gruppen bilden. Welche Orte das bei uns in Essen sind, muss die Stadt noch festlegen.

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