Essen: Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt

Das Land NRW hat die Regelungen für die Maskenpflicht geändert. Ab heute (Montag, 21. Juni) gelten diese Regeln auch bei uns in Essen. Außerdem gibt es weitere Corona-Lockerungen.

© André Hirtz / FUNKE Foto Services

Diese Lockerungen gelten jetzt in Essen

Bei uns in Essen kann ab heute (Montag, 21. Juni) die Maskenpflicht im Freien größtenteils aufgehoben werden. Unsere Stadt zählt zur Inzidenz-Stufe 1, das heißt es gibt momentan wenige Corona-Neuinfektionen. Da auch das Land die Inzidenzstufe 1 erreicht hat, gelten einige weitere Lockerungen bei der Maskenpflicht.

Die wichtigste Änderung: Eine FFP2-Maske ist in der Regel nicht mehr notwendig. Ausnahmen gibt es im Bereich des Arbeitsschutzes, zum Beispiel muss ein:e Kosmetiker:in eine FFP2-Maske tragen, wenn ihr Kunde oder ihre Kundin erlaubterweise keine Maske trägt.

Hier wird außerdem die Maskenpflicht gelockert:

  • Im Freien mit Ausnahmen (siehe unten)
  • Schüler:innen und andere Angehörige der Schulen müssen auf dem Schulgelände keine Masken mehr tragen, im Schulgebäude gilt die Maskenpflicht aber weiterhin
  • Bei Fahrerlaubnis- und Fluglizenzprüfungen in Fahr-, Boots- und Flugschulen muss nur noch eine medizinische Maske getragen werden, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt
  • Auch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit gemeinsamem Singen dürfen die Teilnehmenden auf eine medizinische Maske ausweichen

Hier gilt auch weiterhin die Maskenpflicht

Drinnen müsst Ihr weiter die Maske aufsetzen und unter besonderen Umständen auch draußen. Das gilt zum Beispiel in Warteschlangen, an Dienstleistungsschaltern oder an Verkaufsständen. Auch bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gilt die Maskenpflicht, außer am festen Sitz- oder Stehplatz.

Weitere Lockerungen in Essen

Die neuen Regelungen vom Land NRW bringen auch weitere Lockerungen, die ab heute (Montag, 21. Juni) bei uns in Essen gelten.

  • bei kontaktfreiem Sport in geschlossenen Räumen (z.B. Fitnessstudios) darf wahlweise auf den Negativtestnachweis oder den Mindestabstand verzichtet werden
  • Sitzungen, Tagungen und Kongresse dürfen im Freien mit mehr als 1.000 Teilnehmenden stattfinden, in Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September wieder erlaubt

Mehr Infos rund um die Coronasituation in Essen findet Ihr hier


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