Essen: Das sind die neuen Corona-Maßnahmen

Am Freitagmittag (26.03.) hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage der Coronapandemie und die weiteren Maßnahmen in NRW informiert. Das Wichtigste haben wir hier für Euch zusammengefasst.

© Land NRW

Das ist die aktuelle Lage in NRW

Zuerst erklärt Laumann die aktuelle Lage in NRW: Aktuell haben wir einen 7-Tages-Inzidenzwert von 121,6, der R-Wert beträgt 1,08. 2546 Coronaerkrankte werden aktuell bei uns im Bundesland im Krankenhaus behandelt, 649 davon intensiv. Fünf Kreise in NRW haben aktuell eine Inzidenz von über 200, 33 über 100.


Neue Coronaschutzverordnung

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 29.03. - 18.04. Darin steht unter anderem, dass Kommunen in NRW die Notbremse ziehen müssen, wenn der Inzidenzwert in der jeweiligen Kommunen mehr als drei Tage lang über 100 liegt. Dann werden u.a. die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft, der Einzelhandel darf kein "Click & Meet" mehr anbieten, Museen und Zoos müssen wieder schließen, körpernahe Dienstleistungen könnten nicht mehr angeboten werden.

Friseure und medizinische Fußpflege fallen nicht unter die Corona-Notbremse. Sie bleiben weiter geöffnet. Ein negativer Test ist Laumann zufolge in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 nicht nötig.

Schnelltests: Ausnahmen von der Verschärfung

In ganz NRW ist in den vergangenen Wochen eine flächendeckende Teststruktur aufgebaut worden, insgesamt gibt es knapp 5.000 zugelassene Teststellen, sagte Laumann. Diese sollen jetzt genutzt werden, um auch bei einer hohen Inizidenz u.a. Click & Meet erlauben zu können. Mit einem negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) könnten die Menschen in den betroffenen Kommunen wieder mit Termin in den Baumarkt, in Geschäfte oder mit den Kindern in den Zoo gehen. Erlaubt sind auch Zutritt von Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten so wie auch körpernahe Dienstleistungen wie Gesichtskosmetik. Auflagen wie Desinfektion, Abstand und Maskenpflicht bleiben aber weiter bestehen.

Wo Ihr Euch in Essen testen lassen könnt, findet Ihr hier

Kontakte an Ostern

In Kommunen, die eine Inzidenz von über 100 haben, gilt ab dem 29.03. eine verschärfte Kontaktbeschränkung. Dann darf ein Hausstand wieder nur eine weitere Person treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mehr dazu. Zu Ostern wird das aufgeweicht. Auch in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 dürfen sich zwischen dem 01.04. und 05.04. zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht dazu.

Gastronomie und Veranstaltungen

Die Gastronomie bleibt weiter geschlossen. Die Test-Option erstreckt sich laut Laumann nicht auf die Gastronomie. Das gebe die Corona-Schutzverordnung nicht her. Er verwies auf weitergehende Öffnungskonzepte, die im Rahmen der geplanten Modellregionen möglich seien.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste oder Schützenfeste sind in NRW noch bis mindestens 31. Mai verboten. Die Konkretisierung schafft Planungssicherheit für viele Vereine, die sonst im Frühjahr ihre Schützenfeste abgehalten hätten.

Weitere Öffnungen

Ab dem 29. März ist der Betrieb von Sonnenstudios in NRW wieder erlaubt. Wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen müssen allerdings die Vorgaben der Notbremse beachtet werden. Laumann begründete die Änderung mit entsprechenden Gerichtsurteilen.

NRW lässt Schwimmunterricht für Kinder unter Auflagen wieder zu. Ab Montag dürfen Kurse für Schwimm-Anfänger und Kleinkinder wieder stattfinden - allerdings mit höchstens fünf Kindern pro Gruppe.

Weitere aktuelle Coronameldungen haben wir hier für Euch zusammengefasst


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