Ehemaliger Pfarrer trotz Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs im Dienst: Ruhrbischof Overbeck entschuldigt sich
Veröffentlicht: Montag, 25.11.2019 07:37
Ein Pfarrer, der auch in einer Gemeinde in Kettwig gearbeitet hat, wird trotz zweier Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs nur versetzt und darf weiter als Seelsorger arbeiten. Ruhrbischof Overbeck hat sich jetzt persönlich bei der Gemeinde in Bochum entschuldigt, in der der Verurteilte bis 2015 noch gearbeitet hat.
Zwei mal verurteilt wegen Kindesmissbrauch - ehemaliger Pfarrer darf trotzdem weiter arbeiten
Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat sich am Sonntag (24. November) öffentlich für Fehler im Rahmen eines Missbrauchsfalls eines Priesters entschuldigt. Overbeck besuchte die Gemeinde in Bochum-Wattenscheid, in der ein Pfarrer trotz zweifacher Verurteilung wegen Missbrauchs von Kindern bis 2015 als Seelsorger arbeiten durfte. Overbeck sagte unter anderem "das war unverantwortlich. Ein mehrfach verurteilter Missbrauchstäter darf nicht mehr in der Seelsorge arbeiten. Zu sagen 'Ich schäme mich dafür' ist noch zu wenig." Der Pfarrer hatte unmittelbar vor seiner ersten Verurteilung in der Gemeinde Sankt Peter in Essen-Kettwig gearbeitet. Ob Overbeck auch da noch Fragen beantwortet, wissen wir aktuell nicht.
Missbrauchsfall in der katholischen Kirche: Pfarrer laut Gutachten "nicht mehr gefährlich"
Ruhrbischof Overbeck fand deutliche Worte zu dem Fall, erklärte aber auch die Hintergründe. Ein Gutachten, welches das Bistum Essen im Jahr 2002 über den Pastor eingeholt hatte, erklärte ihn als "nicht mehr gefährlich". Deshalb konnte er danach 13 Jahre lang in mehreren Kirchenämtern weiterarbeiten. "Diese Entscheidung von 2002 war falsch", sagte Overbeck. Er selbst arbeitet erst seit 2009 als Bischof im Bistum Essen.
Verurteilungen wegen Missbrauchs '72 und '88, Bistümer versetzen den Mann nur
Der Geistliche war Anfang der 70er Jahre Pfarrer in der Gemeinde Sankt Peter in Essen-Kettwig, bevor er 1972 zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Nach einem Jahr Haft wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der ehemalige Pfarrer arbeitete bis 2015 noch weiter in mehreren Funktionen für die Kirche, obwohl er 1988 ein zweites Mal verurteilt wurde, diesmal direkt auf Bewährung. Die Urteile gab es damals wegen Unzucht und sexueller Handlungen an Minderjährigen. Das Bistum Münster wurde erst letzten Mai wieder auf den Fall aufmerksam, seitdem wird an der Aufklärung gearbeitet.
Bistümer Essen, Köln und Münster wollen den Missbrauchs-Fall aufarbeiten
Das Bistum Essen und die anderen Bistümer, in denen der Mann gearbeitet hat, können nicht ausschließen, dass es während der Arbeit des ehemaligen Pfarrers weitere Übergriffe an Kindern gab. Deshalb haben sie Telefonnummern veröffentlicht, unter denen sich Betroffene melden können. Bei uns im Bistum Essen sind das
Angelika von Schenk-Wilms: 0151 - 571 500 84 und
Karl Sarholz: 0171 316 59 28
Erzbistum Köln
Dr. Emil Naumann: 01520 1642 394 und
Hildegard Arz: 01520 1642 234
Erzbistum Münster
Bernadette Böcker-Kock: 0151 63404738 und
Bardo Schaffner: 0151 43816695